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n0name newsletter #122 So., 16.12.2007 12:40 CET
*Inhalt/Contents*
1. Zug der Erinnerung
Saarbruecken ---> Auschwitz
2. "Politik und Kultur der Erinnerung"
Enzo Traverso:
"Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit"
3. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82
4. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26
26 KB, ca. 8 DIN A4-Seiten
ACHTUNG! Umlaute/Tippfehler
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1.
Saarbruecken-Mannheim-Frankfurt
Leipzig-Dresden ---> Auschwitz
Zuglaufplan der Deportationen ab 1. November 1943
Deutsche Reichsbahn
------------------------------------------------------------------------
| Ab|Zug |Ueber An Ab Zug | An |Verkehrstage|
|----------------+----------------------------------+-----+------------|
|11.45|Viehwaggon|Saarbruecken 1.18 1.30 DA-901| |ab 1.11.1943|
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Homburg 2.15 2.17 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Kaiserslautern 3.02 3.15 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Mannheim Hbf 5.05 5.35 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Darmstadt | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Frankfurt/Main/Sue 7.24 7.46 | | |
|-----+-------- -+----------------------------------+-----+------------|
| | |Hanau | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Fulda 9.53 10.00 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Burghaun 10.26 11.20 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Fassdorf 12.00 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Eisenach | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Gotha | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Erfurt 14.03 14.19 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Weimar | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Apolda 15.02 16.04 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Naumburg/Saale | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Weissenfels 16.58 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Leipzig | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Engelsdorf Mitte 18.21 19.05 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Wurzen 19.42 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Riesa | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | Dresden 21.36 22.53 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Dresden Neust Hoff 23.00 23.05 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Bautzen | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Goerlitz 1.37 1.55 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Kohlfurt 2.35 2.42 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Arnsdorf 4.31 4.48 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Koenigszelt 6.19 7.35 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Kamenz 9.13 9.23 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Neisse 10.13 10.23 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Cosel O.S. 12.16 13.05 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Heydebreck 13.15 13.46 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Kattowitz 15.26 15.36 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Myslowitz 15.53 16.07 | | |
|-----+----------+----------------------------------+-----+------------|
| | |Auschwitz |16.49| |
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siehe:
http://www.german-foreign-policy.com/de/extra/11000kinder/berichte.php
http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/
flyer_seite1.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6
http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/
flyer_seite2.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6
http://www.zug-der-erinnerung.eu
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2.
Mo., 17.12., 19.30 Uhr / Salon
"Politik und Kultur der Erinnerung"
Monatliche Veranstaltungsreihe
Enzo Traverso (Paris):
"Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit"
Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Zusammenarbeit mit
dem Kulturwerk des BBK
Traverso analysiert die Beziehungen zwischen kollektiver Erinnerung,
Geschichtsschreibung und Erinnerungspolitik.
Enzo Traverso lehrt Politikwissenschaft an der Universitaet
"Jules Verne" in Amiens. Von ihm sind u. a. bisher erschienen:
_Auschwitz denken_ (Hamburger Edition 2000), _Nach Auschwitz_
(Neuer isp-Verlag 2000) sowie _Moderne und Gewalt_ (Neuer isp-Verlag
2003). Er ist Mitglied der Ligue communiste révolutionnaire
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3.
Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82
Aus dem Zusammenhang gerissen wurde Roman an die Wand geschleudert.
Es broeckelte.
Zum Glueck sah Shisha alles und umhuellte ihn sofort mit einem
Sigfried-Kondom.
Teil 83 im n0name newsletter #123
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4.
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26
"Die Debatte um öffentliche Güter wird in den Wirtschaftswissenschaften
seit Mitte der 50er Jahre geführt und wurde maÃgeblich von Richard A.
Musgrave
_______________________________________________________________________
ignoring that of the many an whom the restrictions are imposed.
Good alternatives include `Digital Restrictions Management' and
`handcuffware"` (Stallman o. J.: o. S.).
101
und Paul A. Samuelson geprägt. In diesem sehr engen,
wirtschaftswissenschaftlichen Kontext widmete sich die ökonomische
Theorie der Frage, ob es bestimmte Ei-genschaften von Gütern gibt, die
zu einer staatlichen Regulierung der Produktion oder des Angebots
Anlass geben (Thiemeyer 1984: 73). Zwei zentrale Kriterien dafür, wann
ein Gut ein öffentliches ist, wurden im Rahmen dieser Debatte ent-
wickelt: a) Nicht-AusschlieÃbarkeit und b) Nicht-Rivalität im Konsum.
Ersteres gilt, wenn Güter physisch so beschaffen sind, dass Nutzer
entweder schwer oder gar nicht vom Gebrauch ausgeschlossen werden
können, das zweite Kriterium gilt, wenn der Nutzen einer Person durch
den Nutzen einer anderen Person nicht geschmälert wird. Das klassische
Beispiel ist der Leuchtturm: Wenn das Licht des Leuchtturms strahlt,
kann ein Schiff nicht davon ausgeschlossen werden, das Licht zu nutzen
(vgl. Anton 2000: 9). Ebenso schmälert die Nutzung des Lichts durch
ein Schiff nicht die Nutzung durch ein anderes, das Licht ist letzlich
unendlich nutzbar, der Konsum verbraucht nicht sondern gebraucht."
Eine halbwahre Analyse, denn Gebrauch von Licht verbraucht sehr wohl,
naemlich Energie, seit der massenhaften Herstellung und Nutzung von
Elektrizitaet vor allem elektrische Energie, die wiederum
auf dem Verbrauch von diese Energie liefernden Stoffen beruht. Es ist
nicht einfach so, dass auf der einen Seite ein reines Produkt-Produkt
produziert wird um es dann auf der anderen Seite als reines Konsumgut
zu _ge-brauchen_.
"Weitere öffentliche Güter sind dieser Lesart zufolge
Landesverteidigung, Wissen, Luft usw. (Martens/Hain 2002; Martens
2002). Ãffentliche Güter zählen in der ökonomischen The-orie zu einer
der Ursachen für Marktversagen. Im Falle eines öffentlichen Gutes
sei es für den Markt nicht möglich, Gewinne zu machen, da die
Konsumenten nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden könnten. Der
Markt sei in diesem Falle nicht in der Lage, das entsprechende Gut auf
die billigste und effizienteste Weise anzubieten.
Obgleich es zur Definition solcher öffentlicher Güter zwei klare
Kriterien gibt, ist es in der ökonomischen Literatur umstritten,
welche Güter nun als öffentlich gelten können oder nicht (siehe Oettle
1984), abgegrenzt wird das âreine öffent-liche Gut", in welchem die
beiden Kriterien eben ârein" vorkommen, während die Kriterien sonst
eher gradueller Natur sind, das heiÃt, bei dem ein oder ande-ren Gut
mal mehr mal weniger schwach oder stark ausgeprägt vorkommen. Da-her
wird auch von âpositionellen Gütern" gesprochen, Güter, welche in der
Nutzung ârivalisieren", das heiÃt, deren Nutzung QualitätseinbuÃen
erzeugt, bei welchen der Ausschluss aber schwierig oder nur unter
groÃem Aufwand zu ge-währleisten ist (vgl. Altvater 2003). Dies trifft
auch auf sogenannte Common Pool Ressourcen zu. Darunter werden
hauptsächlich natürliche Ressourcen wie Land-wirtschaft, Wälder,
Fischgründe, Wasser, Weideländer usw. verstanden. Die Be-schäftigung
mit solcherart Commons (dt.: Allmende) war eine Reaktion auf die
von Hardin aufgestellte These der Tragedy of the Commons, wonach
Gemeinei-gentum zwangsläufig zur Ãbernutzung der Ressourcen führen
würde - das Dilem-ma der Allmende (s.u.). Autoren wie insbesondere
Elinor Ostrom stellten in zahl-reichen empirischen Untersuchungen in
Frage, dass nur private oder staatliche Zurverfügungstellung von
Naturressourcen das âDilemma" der Commons ver-
102
meiden könnten. Vielmehr zeigt sie, dass die kollektive, kooperative
Organisati-on solcher Ressourcen durch lokal Betroffene eine
nachhaltige Form der Verwal-tung und Nutzung von Naturressourcen
(Ostrom 1999; Ostrom, et al. 2003) darstelle. Zu den Commons sind
mittlerweile zahlreiche Studien erschienen, und der Gegenstand der
gemeinschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten wurde über Natur-
ressourcen24 hinweg ausgeweitet auf andere Bereiche, wie Räume,
StraÃen und eben das Internet.25
Mit dem Begriff der sogenannten âGlobal Public Goods" wollte man das
Konzept der öffentlichen Güter auf die globale Dimension erweitern.
MaÃgeb-lich durch Publikationen aus dem Umfeld von UNDP26-Direktorin
Inge Kaul hat der Diskurs Eingang gefunden in die Debatten über
internationale Entwicklungs-zusammenarbeit. Kaul wollte mit der
Erweiterung auf globale öffentliche Güter den Folgen und
Begleiterscheinungen von Globalisierung besser entsprechen:
âGlobale öffentliche Güter â wie etwa Klimastabilität, Frieden und
Sicherheit, oder die Kontrolle ansteckender Krankheiten â sind im
Grunde lokale und nati-onale öffentliche Güter. Sie haben sich im Zuge
der Ãffnung staatlicher Grenzen globalisiert" (Kaul 2002: 21).27 Die
Vertreter des Konzepts der öffentlichen Güter und der globalen
öffentlichen Güter betonen durchaus, dass es hierbei nicht um
ein physisch oder rein technisch zu bestimmendes Gut geht, sondern
dass es sich um ein politisches, normatives Konzept handelt, welches
jedoch auf Grund der Begrifflichkeit durchaus anschlussfähig ist an
den Diskurs der herrschenden Volks-wirtschaftslehre und damit auch in
der hegemonialen Welt der herrschenden Institutionen wie Weltbank,
IWF usw. wirken können soll. Dieses politische und
_______________
24 âWhile the term 'the commons' has a positive emotional sound to it,
it refers to a wide variety of concepts and events that can lead to
so much analytical ambiguity that little progress is made in
protecting what scholars wish to protect" (Ostrom/Hess 2001: 47).
25 In den neunziger Jahren ging es in der Rede über Commons nicht mehr
nur um Natur-güter oder Landrechte, sondern es wurden städtische
âRäume oder StraÃen, Volksmu-sik, Müll, Car-Sharing, das Internet,
Autobahnen, Staatshaushalte, Radio, ehemalige Militärbasen, der
menschliche Genpool oder Sport unter der Ãberschrift der New
Commons verhandelt. 'Reinventing des Commons' war das Thema der 5.
Tagung der International Association for the Study of Common
Property (IASCP) in Norwegen" (Rilling 2001: o. S.)."
Konsequenterweise aufgefasst muesste das Global Commons-Konzept
explodieren in alle Bereiche menschlichen Lebens hinein. Warum
sollte ein Erfrischungsgetraenk nicht globales Allgemeingut und
damit frei, das heiszt in diesem Horizont zunaechst fuer den
Konsumenten kauffrei zugaenglich sein?
In dieser Unmoeglichkeit global-/nationalstaatlicher Kontrolle ueber
die Gueter, seine Produzenten und Konsumenten zeigt das Konzept seine
Beschraenktheit.
"26 United Nations Development Programme
27 Konkret äuÃert Kaul die Forderung, dass die globalen öffentlichen
Güter von der in-ternationalen Gemeinschaft finanziert werden
sollen, nicht aus den jeweiligen Haus-halten für
Entwicklungszusammenarbeit, sondern aus den jeweils zuständigen
Fach-ministerien. Eingehen sollen diese Gelder schlieÃlich auf
sogenannte âissue accounts" aus welchen die Finanzierung der Global
Public Goods erfolgen soll (vgl. Kaul 2002).
103
hoch normative Konzept umgreift nicht nur Güter wie Naturressourcen,
sondern wie bei Kaul gesehen auch Werte wie Würde, Frieden,
Gerechtigkeit: Von `Gut' wird also nicht im dinglichen Sinne
gesprochen, sondern im übertragenen Sinne von dem, was `gut' ist
(Altvater 2003: o. S.). Bei der Bestimmung von öffentlichen Gütern
sind demnach physische Kriterien und normative Ansprüche nicht scharf
getrennt, beide Aspekte tauchen zugleich auf - sei es nun bei globalen
oder loka-len öffentlichen Gütern oder bei Common Pool Ressourcen.
Damit eignet sich dieses Konzept gut für die Anwendung auf Wissen, da
dies als öffentliches Gut gilt (analytisch) und es allen Menschen zur
Verfügung stehen soll (normativ). Obgleich das Konzept wie bereits
erwähnt ein normatives ist, wird in der Debatte in aller Regel nicht
einfach unbegründet eine bessere Welt herbei gewünscht. Im Gegenteil,
die Forderung der Verfechter eines freien Informationsflusses bzw. des
digitalen Wissensbestandes als öffentliches Gut legitimieren ihre
Forderung, wie gezeigt, mit verschiedenen Argumenten. Darüberhinaus
bieten sie auch Alterna-tiven an, wie die gewünschte Balance zwischen
Individual- und Allgemeininteresse aussehen könnte.
3.3.2 Alternative Verwertungsmodelle digitaler Güter
Dass Menschen, wenn sie mit ihrer geistigen Arbeit Geld verdienen
wollen, auch auf das gesetzlich gewährte Urheber-, also
Verwertungsrecht angewiesen sind, wird in den hier dargestellten
Diskursen und Argumentationsfiguren nicht in Frage gestellt. Es soll
die Balance gewahrt bleiben, das Copyright oder Urheberrecht soll
âlockerer" gehandhabt28 oder ganz ersetzt werden durch andere
Verwertungs-formen. So sind Smiers und van Schijndel z. B. der Meinung,
dass Musiker auch mit Konzerten und Merchandising Geld verdienen
können, sie erarbeiten gerade ein Konzept, wonach das Copyright ganz
abgeschafft werden soll (Smiers/Schijndel 2005). Die wohl populärste
Alternative zu restriktiven Kontrolltechnologien ist die Ãbertragung
des Pauschalabgabemodells auf die digitale Sphäre, das heiÃt, neben den
bestehenden Vergütungen für Kopiergeräte und Leermedien wird eine
Pauschale auf Internetzugang vorgeschlagen, die der
Internet-Diensteanbieter (ISP) zusammen mit seinen Gebühren einzieht
und an eine neu zu gründende Online-
_______________
28 âUnless a creative work is copied directly there should be no
copyright infringement. For example, if a song appropriates
snippets from another song, there should be no infringement, or if
a coffee shop plays the radio there should be no copyright infringe-
ment. What may be required is an acknowledgment of the author in
order to preserve a sense of indebtedness when possible, however
the creative uses of a work will be left as free as possible"
(Halbert 1999: 158; vgl. zu neuen Strategien in der Musikindustrie
Haller 2005).
104"
Wertender Kommentar: Die Alternativen zeigen klar, dass sie nur
technische Aktualisierungen der Verfahren sind und die
Profit-Verschiebungen innerhalb der Maerkte (Revenues wandern vom
Label zum Live-Musikproduzenten, Beispiel: Madonna hat mehr
Geldeinnahmen mit Konzerten als mit Tontraegern <- Verifizieren!).
"Verwertungsgesellschaft abführt. Die Rechteinhaber müssen hier, wie bei
den alten VGs auch, Mitglied der Online-VG werden und ihre Werke dort
anmel-den, um von der Ausschüttung zu profitieren. Neu wäre, dass
jedes Werk eine Kennung erhalten würde, die mit dem digitalen
Werkstück verbunden wird. Mit-tels der Werk-ID lieÃe sich die
Nutzungshäufigkeit der Werke zählen, und dies ginge in den Schlüssel
ein, nach dem die Vergütungen an die Werkinhaber ausge-schüttet
werden (privatkopie.net, et al. 2004). Einen anderen Weg hat die
Electronic Frontier Foundation (EFF) in einem im Februar 2004
vorgelegten White Paper aufgezeigt. Darin wird vorgeschlagen, dass die
Inhaber von Musikverwertungs-rechten freiwillig die relevanten Rechte
an ihren Katalogen einer Online-Verwer-tungsgesellschaft übertragen,
die Nutzern gegen eine Pauschalvergütung Lizen-zen für Filesharing
ausstellt (privatkopie.net, et al. 2004: 11). Dass Urheber in ihrer
Abhängigkeit von Medienverlagen (Intermediäre) keine ausreichende Kom-
pensation erhalten, ist ein Nebenschauplatz der Kritik an den
Medienkonzernen. Autoren, Künstler, allgemein kreativ Schaffende
würden in aller Regel unter Knebel-verträgen leiden (Röttgers 2000:
1248; Reinbacher 2004).29 Auch aus diesem Grund wird es als für die
Urheber vorteilhaft angesehen, wenn sie die Intermediäre um-gehen und
sich selbst vermarkten könnten (Grassmuck 2002b: 75). Folgende
Zukunftsszenarien finden sich mitunter:
âSo gehört die Zukunft wohl eher den agilen - vielleicht als
selbständige Free Lancers oder in kleinen, hochspezialisierten Teams
tätigen - Information Brokers' als den traditi-onellen Grossverlagen,
die in dem MaÃe, wie sie auf ihren erworbenen Exklusivrechten sitzen,
immer mehr zu innovationshemmenden Publikationsverhinderungsanstalten
wer-den" (Geser 2001: o. S.)."
Nur, was meint hier innovationshemmend und was waere Innovation?
"Auch freiwillige Bezahlmodelle wie das von der Technischen
Universität Darm-stadt angebotene Portal FAIRtunes werden ausprobiert,
u.a. zu Gunsten von Kundenfreundlichkeit, wie die Homepage verrät:
_______________
29 Hoeren beschreibt dies folgend: âEs ist bei weitem nicht so, als
werde der Kampf um die Schranken auf Nutzer- und Urheberseite
gleichgewichtig geführt. Zunächst ist zu beachten, daà diejenigen,
die vollmundig auf den Schutz der Kreativität verweisen, nicht die
Kreativen sind."
Hoeren wendet hier eine buergerliche Kategorie an, die unterschlaegt,
dass Produktionsprozesse des Musikgeschaefts, als Konglomerat aus
Klang, Text, Image, Koerper, Bewegtbild, Sytle usw. hochkomplexe sind,
die dem solitaeren oder auch im Team arbeitenden 'kreativen Urheber'
in keinster Weise entsprechen. Der Urheber wird hier immernoch vom
Gesamtzusammenhang der Produktion entkoppelt betrachtet, nein
konstruiert. Die darauf folgende Unterscheidung in Kreativer und
Verwerter uebersieht, dass geistige Arbeit NUR im funktionalen
Kontext mit weiteren (Kapitalintensiven) Herstellungs- und
Distributionsprozessen, moegen sie disparat und qua Vernetzung
getrennt auftreten, Ergebnisse zeitigt, die zum Konsum fuehren.
"Die Urheber selbst spielen in der Diskussion um das Urhe-berrecht
in ganz Europa kaum eine Rolle. Mangels spezifischer
Schutzbestimmungen zugunsten des Urhebers tritt dieser seine
wirtschaftlichen Befugnisse meist vollständig an die groÃen
Verwerter ab. Ein solcher Rechtebuyout wird durch die schon im 19.
Jahrhundert brüchige Doktrin der Privatautonomie legitimiert. Auch
das AGBG schützt den Urheber nicht davor, seine Verwertungsrechte
pauschal dem Verwerter zur Nut-zung zu überlassen. Denn es fehlt
dem UrhG ein Leitbild, das den MaÃstab einer Inhalts-kontrolle
bilden könnte. Und so berufen sich diejenigen auf die besondere
Bedeutung des Urhebers, die diesen mit einem Federstreich aller
wertvollen Rechte beraubt haben.
105
âFAIRtunes verzichtet komplett auf restriktive MaÃnahmen durch ein
Digital-Rights-Management-System und geht damit einen mutigen Schritt
in Richtung eines kunden-freundlichen digitalen Musikmarkts. Zudem
setzt das Portal auf eine transparente und faire Preisgestaltung, die
auch freiwillige Bezahlmodelle miteinschlieÃt."30
Allen voran wird natürlich immer wieder die Freie Software bzw. die
Open Source Philosophie als Beispiel für die Offenheit von Wissen und
Informationen hervor-gehoben. Angesichts der Tatsache, dass Freie
Software und offene Standards das Erfolgsgeheimnis für die rasante
Entwicklung des Internet waren, könne es auch für die Wirtschaft und
für den Staat nur von Nutzen sein, die ursprünglich pro-vozierenden
Organisations- und Distributionsformen wie einst Napster oder eben
Freie Software âdaran zu messen, inwieweit sie einen Beitrag dazu
leisten, daà der Zugriff zum Wissen offen bleiben kann" (Kuhlen 2000:
17), damit würde auch der weltweite âdigital divideâ geschmälert
werden können. Mit Freier Software seien groÃe Chancen für die Länder
des Südens gegeben, sich von der âhohe Kosten verursachenden
Abhängigkeit von proprietärer (Microsoft-) Software frei-zumachen"
(Günnewig/Becker 2004: 7).31 Eines der populärsten Beispiele für
Alternativen zum herrschenden Urheberrechtssystem ist natürlich neben
der GPL die maÃgeblich von Lessig entwickelte alternative
Lizenzierungspolitik der âCreative Commons" mit dem Label âsome rights
reserved" für Texte, Bilder, Audio- oder Videoproduktion. Hier gibt es
eine Abstufung der Freiheitsgrade: von restriktiven Lizenzen bis hin
zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen bzw. bei denen
auf das Copyright ganz verzichtet wird (creativecommons 2004: o. S.).
Man kann hier auf das urheberrechtlich geschützte
Vervielfältigungsverbot verzichten, erhält aber gewisse Kontrolle
über die Verwendung des Materials durch andere (Nennung des Namens
oder ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist usw.) (vgl. Berry/Moss 2004).
_______________
Diese Sklaventreiber verstecken sich hinter dem UrhG, um ihre
eigene Nacktheit zu verbergen; denn die eigene Leistung der
Verwerter wird im Urheberrecht allenfalls als Leistungsschutzrecht
geschützt (siehe §§ 85, 87, 94 UrhG)" (Hoeren 2000: 12).
30 http://www.fairtunes.de/fairtunes/portal/home.do
31 Mitunter wird Open Source auch als Wettbewerbsvorteil im
internationalen Konkur-renzkampf vor allem gegen die Vereinigten
Staaten gepriesen, so beispielsweise der Grünen-Politiker Götz von
Stumpfeldt: âOpen Source stellt eine besondere Chance für die
europäische Software-Branche dar. Zum ersten Mal gibt es hier ein
Feld, in dem die USA nicht führend sind" (Stumpfeldt 2000: 48).
106"
Ali Emas/Matze Schmidt
Auf dieses OCR wie immer keine Gewaehr.
Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006
Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca.
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