Received 12. 02. 2013 -- 17:31 from
fromUmzug von ATELIERFRANKFURT ins Ostend
Der folgende Magistratsbericht dürfte vielleicht von Interesse sein:
Bericht des Magistrats vom 19.11.2012, B 489
Betreff:
Umzug von ATELIERFRNAKFURT e. V. ins Ostend im Jahr 2012 - Wie werden
Umzug und laufende Betriebskosten finanziert?
Vorgang:
A 196/12 SPD
1. Ist es vorgesehen, im Haushalt der Stadt Frankfurt den Zuschuss für
das Atelierfrankfurt von 25.000 auf 150.000 Euro zu erhöhen?
Nein, dies ist nicht vorgesehen. Die Stadt wird zukünftig einen Großteil
der städtischen Künstlerateliers im neuen Atelierfrankfurt in der
Schwedlerstraße betreiben. Für die angemieteten Flächen erhält das
Atelierfrankfurt eine Miete, die durch die Kündigung anderer
Atelierräume frei wird. Die Künstler erhalten Räumlichkeiten zu den
bisherigen subventionierten Konditionen.
2. Wer übernimmt die Umbaukosten in Höhe von - bisher veranschlagten
350.000 Euro?
Die Umbaukosten tragen das Atelierfrankfurt und der Hauseigentümer, Herr
Loulakis.
3. Warum wurde bei solch hohen Umbaukosten ein Mietvertrag nur über 5
Jahre abgeschlossen?
Weil die Finanzierung zunächst auf 5 Jahre kalkuliert wurde, eine
Verlängerung des Mietvertrages ist jederzeit möglich und seitens des
Vermieters und Mieters auch gewünscht.
4. Welche anderen Mietverträge für bestehende Ateliers werden gekündigt
und wie lange bestehen dort noch Mietverträge?
Folgende Atelier-Liegenschaften werden zugunsten des Atelierfrankfurt in
der Schwedlerstr. 1-5 ab dem Jahr 2013 aufgegeben:
Hanauer Landstraße 139 - 145 (keine städtische Liegenschaft)
(15 Künstler/innen)
- die Untermietverträge mit den Künstlern laufen bis 31.07.2014, der
Hauptmietvertrag mit dem Eigentümer bis 31.07.2016
Hohenstaufenstraße 8 (8 Künstler/innen)
- hier wurde die Kündigung vom Liegenschaftsamt gegenüber der
Hausverwaltung zum 31.07.2013 bereits ausgesprochen
- die Untermietverträge mit den Künstlern laufen ebenso bis 31.07.2013
Bernhard-Grzimek-Allee 12-14 (6 Künstler/innen)
- die Untermietverträge mit den Künstlern laufen bis 30.09.2013
- eine Aufgabe der Liegenschaft hat das Liegenschaftsamt bereits bis
spätestens zum o.a. Termin bestätigt
Klingerstraße 6 (2 Künstler/innen)
- Die Untermietverträge mit den Künstlerinnen laufen bis 31.10.2013
- eine Aufgabe der Liegenschaft hat das Liegenschaftsamt bereits bis
spätestens zum o.a. Termin bestätigt
In der Zuständigkeit des Kulturamtes verbleiben die städtischen
Atelier-Liegenschaften in der Paradiesgasse, Schmickstraße und
Ostparkstraße.
5. Welche Mietkosten kommen auf die Künstler in den neuen Ateliers zu?
Es handelt sich um dieselben Konditionen wie bisher, im Durchschnitt
3,75 Euro pro m² zuzüglich Nebenkosten, in Summa ca. 5 Euro pro m².
6. Wie werden die noch offenen zwanzig Prozent der Betriebskosten, also
jährlich 200.000 € gedeckt? Wer ist für die Finanzierung zuständig, wenn
keine Spendenmittel dafür eingeworben werden können?
Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 850.000 Euro, 20 % davon
sind 170.000 €. Ein Teil der Finanzierungslücke kann voraussichtlich
schon ab 2014 durch die Kündigung städtischer Ateliers in der Hanauer
Landstraße geschlossen werden. 70.000 Euro müssen durch Sponsoring
dargestellt werden. Für die Finanzierung ist der Verein Atelierfrankfurt
e.V. zuständig.
7. In welcher Höhe entstehen Kosten für eine neue Probebühne für Tanz
und Theater und wer finanziert die Ausstattung und den laufenden Unterhalt?
Die Kosten für die Ausstattung sind noch nicht bekannt. Bei Anmietung
der Fläche durch die Stadt Frankfurt würden die entstehenden Mietkosten
und Mietnebenkosten für eine Probebühne im Kulturamt anfallen.
8. Werden andere Probebühnen dafür aufgegeben und wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt?
Nein.
9. In welcher Form leistet der Eigentümer der Liegenschaft, Herr
Loulakis, einen 15prozentigen Beitrag zu den laufenden Kosten?
Durch Mietminderung.
10. Die neue Beiratsvorsitzende des AtelierFrankfurt, Petra Roth, soll
in erheblichem Umfang Spenden einwerben. Ist das für den gesamten
Zeitraum des Mietvertrages vorgesehen, und wer übernimmt die Kosten,
falls das nicht gelingt?
Es ist vorgesehen, dass Frau Roth Sponsorengelder für die anfallenden
Umbaukosten einwirbt, nicht für die Betriebskosten. Verantwortlich für
die Gesamtmaßnahme ist der Verein AtelierFrankfurt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom 22.08.2012, A 196
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und Freizeitausschuss
Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 21.11.2012
http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27B_489_2012%27
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