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=-| n0name nachrichten #143 Mo., 05.10.2009 11:34 CET
ACHTUNG! Umlaute
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b
2.
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 41
Aristoteles und die soziale Nutzung des gesellschaftlich erarbeiteten
Reichtums.
"Ausgangspunkt in seiner Zeit ist die
Polis, die Gemeinschaft und das individuelle Eigentum wird hinzu
gedacht als Institution, die das gemeinschaftliche Gefüge eher
festigt. Reflektiert man nicht die verschiedenen Horizonte, in denen
die Subjekte der verschiedenen Epochen stehen, versteht man also das
Privateigentum bei Aristoteles mit unseren heutigen Kategorien, stöÃt
man unweigerlich auf Widersprüche:
âEin Privateigentum, das als Gemeineigentum genutzt wird, wäre, würde
diese Nutzung zur gesetzlichen Verpflichtung, kein Privateigentum
mehr, da dessen Kriterium ja das exklusive private Verfügungsrecht
des ius utendi et abutendi ist, wie es dann später formu-
liert wurde" (Künzli 1986: 101)."
Was heisst ius utendi et abutendi? Dazu Marx:
"Das jus utendi et abutendi selbst spricht einerseits die Tatsache
aus, daà das Privateigentum vom Gemeinwesen durchaus unabhängig
geworden ist, und andererseits die Illusion, als ob das
Privateigentum selbst auf dem bloÃen Privatwillen, der willkürlichen
Disposition über die Sache beruhe." (Karls Marx. _Die deutsche
Ideologie_, Kapitel "Verhältnis von Staat und Recht zum Eigentum".
z.B. hier http://www.mlwerke.de/me/me03/me03_017.htm#I_I_B_2)
Das "ius utendi" (oder "jus utendi") ist das Recht auf Gebrauch einer
Sache, das "ius abutendi" ist das Recht auf Veraeusserung, zum Verkauf
einer Sache.
Und dann kommt das beruehmte Motiv des _Ausschluss_, von dem momentan
gerne in softlinken Kreisen die Rede ist, wobei der Begriff
_Eigentum_ zumeist ausgeschlossen wird:
"6.3 Das römische Recht oder die erstmalige Kodifikation
des Ausschlusses
Das römische Recht ist deshalb von besonderer Relevanz, weil der
moderne Eigentumsbegriff âin der Tat erst in dem Augenblick entstanden
[ist], in dem rö-misch-rechtliches Abstraktionsvermögen mit den
Anfängen der modernen Waren-produktion zusammentraf" (Kirchheimer
1972: 10).13 Es gehört heute zum Allge-meinplatz, dass die Wiege des
modernen Rechts im alten Rom liege: âIm Zivilrecht haben die Römer
das Weltmuster eines Rechts geschaffen, das gegründet ist auf das
Privateigentum und den freien Willen" (Wesel 1997b: 156). Ueber
komplexe Rezeptionsvorgänge ist es seit dem ausgehenden 13. Jh. in
die âdeutschen Territo-rien" gelangt, nahezu überall in
Kontinentaleuropa fand es als ius commune Gel-tung: âVon Europa aus
ist es dann um die Welt gegangen; fast alle Rechtsordnun-gen sind von
ihm und seiner Methode mehr oder minder stark geprägt" (Behrends,
et al. 1993: V). Die Römer waren die ersten, die das Eigentum
juristisch gefasst bzw. die Rechtsverhältnisse von Privateigentümern
kodifiziert haben:
âBei ihnen ist das entstanden, was wir heute Eigentum nennen, nämlich
die Zuordnung einer Sache einzig und allein zu einer Person in der
Weise, daà ausschlieÃlich sie darüber völlig frei verfügen kann"
(Wesel 1997b: 185).
Allerdings bedeutet dies weder, dass das römische Eigentumsrecht
kategorial und praktisch identisch ist mit dem modernen, noch gibt es
bezüglich der Eigentums-konzeption seit dem alten Rom bis heute eine
Kontinuität. Schon das tausendjäh-
_______________
13 Das römische Recht ist überliefert im Corpus iuris civilis, in
welchem der oströmische Kaiser Justinian zwischen 528 und 533 die
noch gültigen Gesetze sammeln, ordnen und überarbeiten lieÃ. Es
besteht aus drei Teilen, den âInstitutionen" (das maÃgebli-che
Lehrbuch des römischen Rechts, ein Lehrbuch für Anfänger), den
âDigesten" oder âPandekten" (eine umfangreiche Zusammenstellung
von Fragmenten aus Lehrwerken, Kommentaren und Gutachten der
groÃen römischen Juristen aus der Zeit vom 1. Jh. v.u.Z. bis etwa
zur Mitte des 3. Jh. n.u.Z.) und den Konstitutionen (eine
überarbeitete Sammlung von Kaisergesetzen).
143
rige Bestehen des altrömischen Rechts selbst war nicht statisch,
sondern - begin-nend mit dem Zwölftafelgesetz (451 v.u.Z.) bis hin zu
Justinians Kodifikationen (534 n.u.Z.) - einem Wandel unterworfen.
So schimmert beispielsweise in den äl-teren Urteilssprüchen und Klagen
noch die âRelativität des Eigentums" durch, das heiÃt Vorstellungen
von Mehrfachberechtigungen auf eine Sache, wie man sie von
Stammesgesellschaften her noch kennt. Erst später dann entwickelt
sich das âabs-trakte Eigentum" (vgl. Wesel 1997b: 186-188),14 welches
zwischen Besitz und Ei-gentum zu unterscheiden weià und weniger
nachbarschaftliche Einschränkungen kennt, wobei die Zuordnung von
Sachen zu einzelnen Personen nur auf bewegli-ches Vermögen bezogen war
und das wichtigste Produktionsmittel - Grund und Boden - lange noch
in verwandtschaftlicher Bindung stand. Geistiges Eigentum war
unbekannt, was wiederum auf den niedrigeren Abstraktionsgrad der
Eigentums-beziehungen im römischen Recht verweist und entsprechend auf
die Produktions-verhältnisse Rückschlüsse zulässt (siehe hierzu
ausführlicher Kapitel 8 über die Voraussetzungen für die
Herausbildung von geistigem Eigentum).
Die Trennung von Besitz und Eigentum findet sich in der Tat zuerst
bei den Römern. Um die âvolle Härte des Eigentums juristisch auf den
Begriff" (Wesel 1997b: 186) bringen zu können, mussten die Römer den
Besitz âerfinden". Nun sagt dies noch nichts über die Modalitäten
dieses Eigentums und schon gar nichts über jene des davon
abzugrenzenden Besitzes aus: âFragen des Besitzrechts spie-len heute
keine groÃe Rolle. Im römischen Recht war das anders (...) Die römi-
sche possessio ist also fester, enger, konkreter als unser Besitz"
(Wesel 1997b: 191, 195; vgl. auch Mann 1994: 204).15
Begriffe, die mit âEigentum" übersetzt werden können, tauchen im
römischen Recht in verschiedenen Kontexten auf, in den einschlägigen
Quellen jedoch fin-det sich keine Definition des Eigentumsrechts:"
Als erste 'Lehre' bezogen auf Creative Common Lizenzen (vgl. n0name
newsletter #110 http://www.n0name.de/news/news110.txt) und die darin
enthaltene neuerliche Feinabstimmung des Eigentumrechts kann man
sagen, dass man es dabei mit einem Anpassungsvorgang zu tun hat. Ganz
so wie das roemische Recht an die neuen de facto-Besitzverhaeltnisse
vor 2000 Jahren und fortfolgende immer wieder angepasst werden musste.
Immer vor dem Hintergrund, dass Recht und seine Sprechung
(Rechtsprechung) unkontrollierte Gewalt verhindern soll und den
Handel foerdern. Bei den CC-Lizensen erhoffen sich viele jedoch
eine Aufweichung oder wenigstens Lockerung des Eigentums. Das wird
meist zusammengefasst unter der sogenannten "Krise des Copyright".
"_______________
14 âDer Weg zum vollausgebildeten `abstrakten' Eigentumsbegriff
dauerte ebenso lange wie die Machtergreifung des Bürgertums selbst;
erst die Revolution von 1918 beseitigte die letzten Reste feudalen
Eigentums" (Däubler, et al. 1976: 8).
15 Heinsohn/Steiger sehen alle Konfusion darin begründet, dass nicht
getrennt werden würde zwischen Eigentum und Besitz. So habe es in
Stammesgesellschaften und Feu-dalismus gar kein Eigentum gegeben,
sondern nur Besitz, âdas heiÃt die durch Sitte oder Herrschaft
angewiesene Nutzung materieller Güter" (Heinsohn/Steiger 2002).
Hingegen seien Eigentumsgesellschaften dadurch gekennzeichnet, dass
sie Geld und Zins erzeugen würden: âDie Eigentumsgesellschaft als
System von Freien regelt Pro-duktion, Verteilung und Konsumtion
nicht nach den traditionellen Regelwerken von Sitte und Befehl,
sondern steuert diese GröÃen durch Zins und Geld" (Heinsohn/Stei-
ger 1998: 91, Herv. i.O.) Allerdings setzt die Trennung von Besitz
und Eigentum eine Abstraktionsebene voraus, die einer spezifischen
Gesellschaftsform entstammt und daher ist auch Besitz keine
überhistorische Kategorie.
144
âHier begegnen uns lediglich zwei Rechtswörter, die von der Forschung
für Synonyme eines und desselben, erst aus dem Zusammenhang der
einzelnen Quellentexte zu erschlie-Ãenden Eigentumsbegriffs erachtet
werden: dominium und proprietasâ (Willoweit 1974: 132).
Es werden allerdings auch andere lateinische Begriffe mit Eigentum
übersetzt, beispielsweise occupatio, wobei es hier um das konkrete
âBesetzen" einer Sache oder Land geht. Darauf gründet auch die These,
dass bezüglich der Legitimation des Eigentums im alten Rom das
Okkupationsrecht gegolten habe16 (vgl. Brocker 1992).
Es ist zwar richtig, dass das römische Recht erstmals kodifiziert,
dass einzelnen Menschen etwas zugehörig sein kann. Allerdings gibt es
die unterschiedlichsten Regeln darüber, wie etwas zum Eigentum wird,
wie lange dieser Eigentumsstatus anhält und wovon dies abhängig ist,
also wie absolut solch ein Status ist. Je nach konkreter Situation
wird der Eigentumsbegriff und seine Reichweite angepasst und erreicht
so nie den Abstraktionsgrad, der heute so selbstverständlich ist. Die
sozioökonomische Grundlage eines solchen Eigentumsverständnisses liegt
in ei-nem einerseits zwar weit entwickeltem Warenverkehr und einer
Geldwirtschaft, allerdings war eine der zentralen Voraussetzungen
des modernen Kapitalismus nicht gegeben: der doppelt freie Arbeiter,
der weder über Produktionsmittel ver-fügt, noch über kodifizierte
Bande ökonomisch einer superioren Instanz (z.B. Lehnsherr, Kirche,
Sklavenhalter) fest verpflichtet ist. Das heiÃt nicht, dass es nicht
auch doppelt freie Arbeiter gegeben hätte, nämlich arme Bürger, die
ihr Dasein als Tagelöhner fristeten. Allerdings gibt es zwei
Unterschiede: die Bürger/Tage-löhner erwarteten den Unterhalt oder
einen guten Teil davon vom âStaat"17 oder von der Gemeinschaft und
bekamen das zum Teil auch (âBrot und Spiele"). Sie
_______________
16 Marcus Tullius Cicero gehört nach Brocker zu den ersten Autoren,
die die Frage nach der Entstehung des Privateigentums und dessen
Verteilung stellen. Cicero begründet das Recht auf Privateigentum
mit der occupatio, das heiÃt, mit der physischen Inbe-sitznahme.
Cicero beschreibt die Entwicklung von Privateigentum historisch.
Zu Be-ginn, so seine These, habe es kein Privateigentum gegeben,
alle Güter der Erde seien im Gemeinbesitz der Menschen gewesen.
Von Natur aus gebe es daher kein Privateigen-tum. Erst mit dem
Sesshaft-Werden der Menschen habe sich Eigentum entwickelt, indem
unbewohnte Gebiete dauerhaft besiedelt wurden und durch diese
Okkupation schlieÃlich sei âPrivateigentum" an diesem Grund und
Boden begründet worden (Brocker 1992: 30 ff.). Es ist anzumerken,
dass diese Eigentumskonzeption sehr gut zu einem expan-siven
politischen Gebilde wie dem römischen Reich passt, dessen Reichtum
maÃgeb-lich durch Eroberung geschaffen wurde.
17 âStaatâ setze ich hier in Anlehnung an Gerstenberger in
Anführungszeichen, da sol-chen âBegriffen im angesprochenen
historischen Zusammenhang noch keine (vollstän-dige) empirische
Strukturwirklichkeit" entspricht (Gerstenberger 1990: 41).
145
wurden aber auch nicht im selben Ausmaà benötigt wie unter modernen
kapita-listischen Verhältnissen, weil es Sklaven gab. Der doppelt
freie Arbeiter hatte damit eine (gewisse) Alternative zum Verkauf der
Arbeitskraft, und der âantike Kapita-list" hatte eine Alternative zum
Kauf der Arbeitskraft, er konnte den ganzen Ar-beiter kaufen. Während
es im Kapitalismus um die Akkumulation von Wert geht, war die römische
Gesellschaft viel stärker orientiert am konkreten Ergebnis der
Produktion, an der Produktion von Gebrauchswerten und wenn sie am
Tausch-wert orientiert war, dann in seiner Gestalt als Rente, d.h. als
kontinuierliches Ein-kommen, nicht aber an der beständigen Maximierung
des Ãberschusses. Die Gesellschaft des alten Roms war eine
Sklavenhaltergesellschaft, agrarwirtschaftliche Subsistenz bildete die
Existenzgrundlage. Religiöse, naturrechtliche und verwandt-schaftliche
Bindungen hemmten die Entstehung eines freien Arbeitsmarktes. Erst
die soziale Wirklichkeit der modernen Warenproduktion schafft die
Bewusstseins-form, die ausnahmslos alles unter Eigentum subsumiert.
6.4 Mittelalter: vom Eigen, fahrende Habe, Leihen und Lehen
In Gesellschaften, die geprägt sind von persönlichen
Abhängigkeitsverhältnissen und agrarwirtschaftlicher Subsistenz, sind
die Voraussetzungen für die Entwick-lung des absoluten Eigentums nicht
gegeben. Dies gilt auch für das Mittelalter. Das frühe Mittelalter war
gekennzeichnet von einem drastischen Rückfall groÃer Teile Westeuropas
in ausschlieÃliche Landwirtschaft. Auf Grund des geringen Handels nahm
der Geldumlauf stark ab, die Abgaben der Leibeigenen und höri-gen
Bauern erfolgten in erster Linie in Gestalt von Naturalien und
Frondiensten. Der Charakter des frühmittelalterlichen Eigentums blieb
entsprechend diffus, âohne harten und klaren Begriff wie bei Römern
oder heute" (Wesel 1997b: 322). Den Zusammenhang von Entwicklung der
Produktionsverhältnisse, Zweck der gesell-schaftlichen Produktion und
Eigentumsform beschreibt Rosa Luxemburg anhand der germanischen
Markgenossenschaft: In jedem Geschlecht erhielt jeder Famili-envater
eine Bau-Stelle nebst Hofraum zugewiesen, um darauf Haus und Hof ein-
zurichten. Ein Teil des Gebietes wurde zum Ackerbau verwendet, jede
Familie erhielt ein Los darauf (Luxemburg 1972: 69). Dieses Stück Land
erhielt die Fami-lie jedoch nicht exklusiv. In bestimmten Abständen
war die Neuverteilung der Lose üblich, je nach Zeit und Ort alle 3,
4, 9, 12, 14 oder 18 Jahre. âAlle Lose waren ursprünglich ganz gleich
und in ihrer GröÃe den durchschnittlichen Be-dürfnissen einer Familie
sowie der Ertragsfähigkeit des Bodens und der damaligen Arbeit
angepasst" (Luxemburg 1972: 69). Der Rest des Landes wurde
gemeinschaft-lich genutzt. Doch auch für den Zeitraum der Zuteilung
konnte die Familie über âihren" Boden nicht frei verfügen, denn das
Mark-Eigentum war dem Zweck der
146
Güterproduktion gewidmet und die Arbeit des Einzelnen daher
eingebunden in einen Gesamtplan. Folge: âWer seinen Anteil eine Reihe
von Jahren hindurch nicht bebaute, verlor ihn ohne weiteres und die
Mark konnte ihn einem anderen zur Bearbeitung geben" (Luxemburg 1972:
70). Auf dem eigenen Losgut durfte zudem keiner Tiere jagen, ohne die
anderen in Kenntnis zu setzen. âAuch gehör-ten Erze und dergleichen,
die sich, tiefer als die Pflugschar reichte, in der Erde befanden,
(...) der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Finder" (Luxemburg
1972: 71). Die Produktion der besonders wertvollen tierischen
Erzeugnisse wurde den Privatinteressen von Eigentümern entzogen,
âdie Viehzucht wurde gemein-sam betrieben, das Einzelhüten von Herden
war den Markgenossen verboten" (Luxemburg 1972: 70). Zweck des
Wirtschaftens war das Ãberleben der eigenen Genossenschaft, daher
durften sich Fremde auch nicht ohne weiteres niederlas-sen, sondern
benötigten die einstimmige Erlaubnis der Markgenossen.
Luxemburg findet die Dominanz ähnlich strukturierter Gemeinwesen in
Australien, Lateinamerika oder Asien und nennt sie âurkommunistische"
Gesell-schaften, in denen den zerstörerischen Wirkungen des
Privateigentums auf die Produktion durch vielfältige, detaillierte
Regeln vorgebeugt wird.18 Sie macht sich über diese scheinbare Idylle
des âUrkommunismus" allerdings keine Illusionen:
âEs war nicht die Hingebung an abstrakte Grundsätze der Gleichheit und
Freiheit, was dem Urkommunismus zugrunde lag, sondern die eherne
Notwendigkeit der niedrigen Entwicklung der menschlichen Kultur, der
Hilflosigkeit der Menschen der äuÃeren Natur gegenüber, die ihnen das
feste Zusammenhalten in gröÃeren Verbänden und das planmä-Ãige
vereinigte Vorgehen bei der Arbeit, bei dem Kampfe um die Existenz,
als absolute Existenzbedingung aufzwangen...Der primitive Stand der
Landwirtschaft gestattete damals keine gröÃere Kultur als die einer
Dorfmark, und damit steckte sie dem Spielraum der
Interessensolidarität ganz enge Schranken" (Luxemburg 1972: 76, 77).
Während in den âurkommunistischen" Gesellschaften also nicht der
Kontrakt isolierter Privateigentümer die Produktion und Verteilung
regelte, sondern ein
_______________
18 Im Bericht der englischen Steuerbehörde aus Indien vom Jahre 1845
heiÃt es: âWir sehen keine ständigen Anteile. Jeder besitzt den
bebauten Anteil nur so lange, wie die Ackerbauarbeiten dauern. Wird
ein Anteil unbebaut gelassen, so fällt er ins Gemeinde-land zurück
und kann von jedem anderen genommen werden unter der Bedingung, daÃ
er bebaut wird'" (zitiert nach Luxemburg 1972: 19). Diese
Eigentumsformen ha-ben bei Reisenden und Eroberern aus Europa so
manche Verwirrung ausgelöst. So schreibt James Mill, Vater des
berühmten Ãkonomen John Stuart Mill, in seiner Ge-schichte
Britisch-Indiens: âAuf Grund aller von uns betrachteten Tatsachen
können wir nur zu dem einen Schlusse gelangen, dass das
Grundeigentum in Indien dem Herrscher zukam; denn wollten wir
annehmen, dass nicht er der Eigentümer des Grund und Bodens war,
dann wäre es uns unmöglich zu sagen, wer denn der Eigentümer sei"
(zitiert nach: Luxemburg, Seite 24).
147"
Matze Schmidt/Ali Emas
Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006
------------------------------------------------------------------------
3.
Debord - La Société du spectacle.srt als .txt 7 und Ende
1223
01:18:54,507 --> 01:18:56,041
Ãmile Pouget, Le Sabotage
1224
01:18:57,192 --> 01:18:59,223
Aus den neuen
1225
01:18:59,459 --> 01:19:03,038
unbegriffenen und von der spektakulären Ordnung verfälschten Zeichen
der Negation,
1226
01:19:03,201 --> 01:19:06,688
die sich in den ökonomisch fortgeschrittensten Ländern mehren,
1227
01:19:06,900 --> 01:19:08,932
lässt sich bereits diese Folgerung ziehen,
1228
01:19:09,113 --> 01:19:11,256
dass eine neue Epoche begonnen hat.
1229
01:19:11,545 --> 01:19:15,087
Nach dem ersten Versuch der Arbeitersubversion
1230
01:19:15,267 --> 01:19:18,978
ist es jetzt der kapitalistische Ãberfluss, der gescheitert ist.
1231
01:19:19,348 --> 01:19:22,632
Wenn die antigewerkschaftlichen Kämpfe der westlichen Arbeiter
1232
01:19:22,779 --> 01:19:25,182
zunächst von den Gewerkschaften unterdrückt werden
1233
01:19:25,372 --> 01:19:27,643
und wenn die aufständischen Strömungen der Jugend
1234
01:19:27,821 --> 01:19:30,592
einen ersten formlosen Protest erheben,
1235
01:19:30,765 --> 01:19:32,094
in dem jedoch die Verweigerung
1236
01:19:32,241 --> 01:19:34,840
der alten spezialisierten Politik,
1237
01:19:35,001 --> 01:19:38,435
der Kunst und des Alltagslebens unmittelbar eingeschlossen ist,
1238
01:19:38,615 --> 01:19:41,917
sind das schon die beiden Gesichter eines neuen
1239
01:19:42,015 --> 01:19:45,354
spontanen Kampfes, der unter verbrecherischer Erscheinungsform beginnt.
1240
01:19:45,520 --> 01:19:47,675
Es sind die ersten Vorzeichen
1241
01:19:47,822 --> 01:19:52,122
des zweiten proletarischen Ansturms gegen die Klassengesellschaft.
1242
01:20:19,111 --> 01:20:20,240
Sie müssen sich an mich erinnern
1243
01:20:20,241 --> 01:20:22,787
Ich erinnere mich nie an hübsche Frauen, dass ist mir zu kostspielig !
1244
01:20:24,500 --> 01:20:28,420
Van Stratten? Hat er ein neues Boot ?
1245
01:20:28,421 --> 01:20:29,958
Es geht nicht um Geschäfte, Mr. Tadeus.
1246
01:20:30,959 --> 01:20:32,000
Wir möchten Sie nur um eine Gefälligkeit bitten.
1247
01:20:32,101 --> 01:20:33,001
Ich leiste keine Gefälligkeiten
1248
01:20:33,202 --> 01:20:35,602
Wir möchten nur eine kleine Auskunft über Polen.
1249
01:20:36,003 --> 01:20:38,003
Ich gebe nie Auskü ... Polen ?
1250
01:20:41,755 --> 01:20:45,172
Wieder einmal ist Polen von einem blutigen Leichentuch bedeckt,
1251
01:20:45,417 --> 01:20:49,136
und wir sind ohnmächtige Zuschauer geblieben.
1252
01:20:49,348 --> 01:20:52,903
Erklärung der französischen Arbeiter in der Gründungs-Versammlung
1253
01:20:53,116 --> 01:20:56,598
der Internationalen, den 28. September 1864.
1254
01:21:01,179 --> 01:21:02,994
Da die auf allen Ebenen
1255
01:21:03,075 --> 01:21:06,138
immer weitergetriebene Verwirklichung der kapitalistischen Entfremdung
1256
01:21:06,289 --> 01:21:08,997
es den Arbeitern immer schwieriger macht,
1257
01:21:09,139 --> 01:21:12,044
ihr eigenes Elend zu erkennen und zu benennen
1258
01:21:12,225 --> 01:21:14,465
und sie dadurch vor die Alternative stellt,
1259
01:21:14,596 --> 01:21:17,162
entweder die Gesamtheit ihres Elends oder nichts abzulehnen,
1260
01:21:17,374 --> 01:21:21,354
hat die revolutionäre Organisation lernen müssen,
1261
01:21:21,501 --> 01:21:25,147
dass sie die Entfremdung nicht mehr in entfremdeten Formen bekämpfen
kann.
1262
01:21:26,790 --> 01:21:29,949
Die eigene Entwicklung der Klassengesellschaft
1263
01:21:30,153 --> 01:21:33,349
zur spektakulären Organisation des Nicht-Lebens
1264
01:21:33,546 --> 01:21:37,310
bringt also das revolutionäre Projekt dazu,
1265
01:21:37,473 --> 01:21:40,514
das sichtbar zu werden, was es wesentlich bereits war.
1266
01:21:41,064 --> 01:21:42,875
Die revolutionäre Theorie
1267
01:21:43,024 --> 01:21:47,052
ist jetzt jeder revolutionären Ideologie feindlich gesonnen
1268
01:21:47,260 --> 01:21:49,071
und sie weiÃ, dass sie es ist.
1269
01:21:51,426 --> 01:21:54,418
Betrachten wir jedoch
1270
01:21:54,941 --> 01:21:59,012
den Inhalt dieser Erfahrung in seiner Vollständigkeit,
1271
01:21:59,502 --> 01:22:02,666
so ist er das verschwindende Werk ...
1272
01:22:03,042 --> 01:22:06,736
das Verschwinden ist selbst wirklich
1273
01:22:07,014 --> 01:22:11,264
und an das Werk geknüpft und verschwindet selbst mit diesem;
1274
01:22:12,285 --> 01:22:16,912
[?]das Negative geht mit dem Positiven, dessen Negation es ist, selbst
zugrunde.[?]
1275
01:22:20,809 --> 01:22:25,272
»Die Weltgeschichte wäre allerdings sehr bequem zu machen,
1276
01:22:25,533 --> 01:22:29,490
wenn der Kampf nur unter der Bedingung
1277
01:22:29,767 --> 01:22:34,026
unfehlbar günstiger Chancen aufgenommen würde.«
1278
01:22:34,271 --> 01:22:38,064
Um diese Gesellschaft vollständig zu zerstören,
1279
01:22:38,276 --> 01:22:41,513
müssen wir zehnmal oder öfter einen Ansturm wagen,
1280
01:22:41,791 --> 01:22:45,044
der dem des Mai 68 nicht nachstehen darf; und als unvermeidliche
1281
01:22:45,248 --> 01:22:49,008
unangenehme Nachteile wird es eine Anzahl von Niederlagen und
1282
01:22:49,237 --> 01:22:52,859
Bürgerkriegen geben. Die Ziele, die in der Weltgeschichte zählen
sollen,
1283
01:22:53,022 --> 01:22:56,701
müssen mit Energie und Willen vertreten werden.
1284
01:23:47,657 --> 01:23:52,465
Nein, keine Reden. Wir stossen an. Auf georgianischen Art, Luigi.
1285
01:23:55,672 --> 01:23:59,898
Erhebt Eure Gläser, meine Freunde. In georgianischen Toasts kommt
immer eine kleine Geschichte zuerst.
1286
01:24:02,000 --> 01:24:05,000
Ich hatte einen Traum. Ich war auf einem Friedhof,
1287
01:24:06,000 --> 01:24:09,000
wo alle Grabsteine merkwürdige Jahreszahlen trugen:
1288
01:24:13,999 --> 01:24:17,202
Und so weiter. Immer eine sehr kurze Zeit zwischen Geburt und Tod.
1289
01:24:19,202 --> 01:24:22,202
Auf dem Friedhof war ein sehr alter Mann.
1290
01:24:22,502 --> 01:24:27,202
Ich fragte ihn wie es kam, dass er so lange gelebt hat, wo sonst alle
in seinem Dorf so jung gestorben waren.
1291
01:24:27,501 --> 01:24:31,411
Aber nein: Er sagte mir »Das bedeutet nicht, dass wir jung sterben.
Es ist nur so,
1292
01:24:31,511 --> 01:24:34,777
dass wir hier auf unseren Grabsteinen nicht die Jahre zählen, die
einer gelebt hat,
1293
01:24:35,555 --> 01:24:38,111
sondern die Zeit, die er einen Freund gehabt hat.
1294
01:24:39,175 --> 01:24:40,913
Auf die Freundschaft !
1295
01:25:42,614 --> 01:25:47,714
»Logik,« schrie der sterbende Frosch, als er anfing unterzugehn, den
Skorpion mit herabnehmend.
1296
01:25:47,715 --> 01:25:49,715
»Das hat keine Logik.«
1297
01:25:51,039 --> 01:25:53,222
»Ich weiÃ,« sagte der Skorpion, »aber ich kann nicht anders.
1298
01:25:53,444 --> 01:25:55,000
Es ist mein Charakter.«
1299
01:25:55,222 --> 01:25:56,999
Auf den Charakter !
1300
01:26:33,839 --> 01:26:37,600
Was im Gegenteil den Verdienst unserer Theorie darstellt,
1301
01:26:37,812 --> 01:26:41,597
ist die Tatsache, nicht eine gerechte Idee gehabt zu haben,
1302
01:26:41,760 --> 01:26:45,667
sondern natürlich veranlasst worden zu sein, diese Idee zu entwerfen.
1303
01:26:45,912 --> 01:26:49,623
Man kann nicht oft enug wiederholen,
1304
01:26:49,843 --> 01:26:53,628
dass die Theorie eher das Urteil des Praktikers schärfen
1305
01:26:53,791 --> 01:26:57,575
und ihn ausbilden soll, als dass sie für jeden einzelnen seiner
Schritte
1306
01:26:57,886 --> 01:27:01,915
auf dem Weg zum Ziel unerlässliches Orientierungsmittel wäre.
1307
01:27:02,177 --> 01:27:06,820
Clausewitz, Der Feldzug von 1814
Hyperlinks
http://theoriepraxislokal.org
http://www.si-revue.de/situationistische-internationale
------------------------------------------------------------------------
4.
(Ein zu entwickelndes) Oekonomisch politisches FQA* zur
Piratenpartei 1.0
__________
* Frequently Questioned Answers
http://www.n0name.de/news/piratenpartei-fqa1.0.txt
VORSICHT! Tippfehler
Der Piratenpartei Sachsen war der Text "sehr lang und verdreht", ca.
15 DIN A4-Seiten, darum hier nur als Verknuepfung und nicht der
Volltext. Dass solche 'langen' Texte in Mailinglisten auch aufgrund
von Datenmengenbeschraenkungen nicht mehr gerne gesehen/gelesen
werden geht einher mit der neuerlichen Verschiebung der
schriftlichen Diskussionsplattformen am Netz hin zu Blogs und Wikis.
Die Pressestelle der (Bundes-)Piratenpartei mochte damit auch nichs
anfangen und verludt, wie die Sachsen, aufs hauseigene Wiki. Warum
also noch an der 1995 vielleicht noch modernen Form des Rundbriefs
festhalten? Aus Gruenden der Distribution? Denn Mails erscheinen im
"sozialen Netz" bereits individualistisch persoenlich und
Elektropostlisten verkommen zu Speichern von Ankuendigungen. Dass
Diskussion aber nicht zwingend 'im' Netz stattfinden muss und
Blogs nicht unbedingt die Konkurrenz zur etablierten Presse bilden,
zeigen Twitter und Facebook als Peergroupkanalisierung.
Die Nachricht "A New York-based anarchist has been arrested by the
FBI and charged with hindering prosecution after he allegedly used
the social networking site Twitter to help protesters at the G20
summit in Pittsburgh evade the police." (E-Mail von Felix Stalder
vom 4. Oktober 2009) bedeutet noch lange keine "Twitter Revolution"
wie in Stalders E-Post steht oder eben hoechstens eine Revolution
fuer die subkulturelle Marke Twitter. Auch in Wien zu den
Anti-Haiderprotesten um 1999 herum galt SMS als die soziale
Nachrichtentechnik von unten und die Mobiltelefone wurden einfach
auf der Strasse von der Polizei konfisziert. Moeglicherweise kommt
es auf den Mix der Infotechniken an, Radio war 2001 mitten in den
Strassen(ab)schlachten in Genua offenbar das einzige Medium, um
einen gewissen Ueberblick zu bewahren. Wenn es denn mal soweit ist.
Aber beim G20 oder G8 oder G2 ist es nie soweit. Und die Claims, die
die Wikis und die Kurznachrichtenhackepeters der Parteien und NGOs
und Grueppchen dieser Netzwelt bedeuten, muessen nicht taeglich
beschickt werden. Aus Zeitoekonomie heraus nicht und aus Adressen- und
Adressierungsverweigerung heraus nicht. Die alles beantwortenden FAQs
auf genau diesen Seiten sind so skeptisch zu betrachten wie Wikipedia
informativ, aber auch Kopie buergerlichen Objektivitaetsgebarens ist.
Zur Zeit wird Twitter zum Beispiel mit Kleinanzeigenscheiss
gleichgeschaltet, MySpace IST lange schon der Markt zur
Selbstvermarktung und alle die 2.0-Techniken bieten dennoch, wie
die neuste Backstube, alles zur Entwicklung fort davon.
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