Received 07. 03. 2012 -- 15:13 from
fromTransparenz bei der Kulturförderung
Der folgende Antrag im Kulturausschuss der Stadt Frankfurt ist
begrüssenswert und geht in eine positive Richtung.
Es ist wichtig zu erfahren, wo und wieviel Geld ausgegeben wurde.
So können wir schon hier entnehmen, daß die Bildende Kunst innerhalb der
Kultur den geringsten Anteil von Zuschüssen über 5000 Euro erhalten hat.
Nämlich nur 2.
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Antrag vom 28.02.2012, NR 253
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Betreff:
Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. den jährlichen Bericht über die Vergabe von Fördermitteln aus dem
Kulturetat bis spätestens zum 30.06. eines Jahres für das abgelaufene
Kalenderjahr als Bericht des Magistrats zu veröffentlichen und ins
Internet zu stellen.
2. von den maßgeblich geförderten Kultureinrichtungen des
Produktbereiches 21 (Förderhöhe 5.000 € und mehr) sowohl in der
institutionellen als auch in der projektbezogenen Förderung als
Ergänzungen zu den verwaltungsintern vorzulegenden Verwendungsnachweisen
jeweils einen komprimierten, standardisierten und vergleichbaren
inhaltlichen und finanziellen Statusbericht mit dem Ziel der späteren
Veröffentlichung im Internet anzufordern und diese Unterlagen ebenfalls
bis zum 30.06. eines Jahres für das abgelaufene Jahr als Bericht des
Magistrats zu veröffentlichen.
3. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren wird das Verfahren daraufhin
evaluiert, ob der Erkenntnisgewinn den administrativen Aufwand rechtfertigt.
Begründung:
Die Stadt Frankfurt beteiligt ihre Einwohner bei der Planung des
Haushaltes. Jeder kann Vorschläge einbringen. Dies setzt Transparenz
voraus. Der Bürger hat ein Anrecht darauf zu wissen, welche
Einrichtungen für welche Zwecke Mittel aus dem städtischen Haushalt
erhalten.
Die Bedingungen für die Zuwendungen, die Verwendungsnachweise, Fristen,
inhaltliche Anforderungen etc. sind in folgenden Richtlinien geregelt:
- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen
- Allgemeinen Bewilligungsgrundsätzen der Stadt Frankfurt (ABewGr)
- Richtlinien zur Förderung von Theatern außerhalb der Städtischen
Bühnen in Frankfurt am Main
- Popularmusikförderung in Frankfurt am Main
Für einen Großteil der Zuwendungsempfänger kann zumindest die Höhe der
jährlichen Förderung dem Haushalt entnommen werden. Das gilt aber nicht
für viele Zuwendungsempfänger sogenannter Projektförderungen im Sinne
von Ziffer 1.2. der Allgemeinen Bewilligungsgrundsätze der Stadt
Frankfurt. Die einzelnen Empfänger und die jeweiligen Zuschüsse werden
nicht in allgemein zugänglicher Form veröffentlicht, sondern den
Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses zur Verfügung gestellt.
Danach ergibt sich folgendes Bild, wobei teilweise auch institutionell
geförderte Empfänger Mittel aus den Projektförderungen erhalten:
Projektförderung
Betrag 2010
Empfänger - davon 5000 € und mehr
Förderung Bildender Kunst - 70.000 € - ca. 50 - 2
Förderung von Stadtteilkulturarbeit - 110.000 € - ca. 66 - 5
Förderung visuelle Medienarbeit - 45.000 € - Ca. 12 - 4
Förderung von Popularmusik - 107.000 € - Ca. 16 - 7
Literaturförderung - 60.000 € - Ca. 18 - 4
Musikförderung - 115.000 € - Ca. 79 - 3
Wissenschaftsförderung - 45.000 €- Ca. 14 - 2
Theaterförderung - 550.000 € - Ca. 76 - 48
Summe - 1.102.000 € - Ca. 331 -75
Da nach Ziffer 16 der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung
städtischer Zuwendungen bei Zahlungen von weniger als 5.000 €
Erleichterungen zugelassen werden können, sollen - wie unter Punkte 1
gefordert - alle Zuwendungsempfänger im Kulturbericht veröffentlicht
werden, auf eine detaillierte Darstellung wie unter Punkt 2 dargestellt,
kann hier aber verzichtet werden. Davon sind im Kulturbereich etwa 250
kleinere und zumeist ehrenamtlich arbeitende Einrichtungen betroffen.
Rund 75 projektgeförderte Einrichtungen und rund 95 institutionell
geförderte Einrichtungen erhalten aber 5.000 € und mehr jährlich. Für
sie sind gemäß den gültigen Förderrichtlinien keine Erleichterungen
vorgesehen. Insofern liegt es für diese eher größeren Einrichtungen im
Falle der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch nahe, der
interessierten Öffentlichkeit - wie unter Punkt 2 vorgesehen - genauer
Rechenschaft abzulegen.
Für Bürgerinnen und Bürger wird mit dieser Maßnahme sowohl in
inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht eine profunde
Informationsmöglichkeit über die Verwendung der aus dem städtischen
Kulturhaushalt gewährten Fördermittel geschaffen.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Hildegard Burkert
Stadtv. Verena David
Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck
Stadtv. Sabine Fischer
Stadtv. Dr. Nina Teufel
Stadtv. Dr. Heike Hambrock
Stadtv. Sylvia Momsen
Stadtv. Bernhard Maier
Stadtv. Sebastian Popp
Stadtv. Jessica Purkhardt
Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und Freizeitausschuss
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Übrigens hat Thing Frankfurt das schon bewerkstelligt und hier
veröffentlicht:
http://www.thing-frankfurt.de/content/2011/kulturetat-2010-projekte-der-bildenden-kunst
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