Received 15. 09. 2005 -- 03:58 from
fromneu: geschichte der ksk Re: was zur wahl steht....steht zur Wahl, oder auch nicht
Am 14.09.2005 um 19:04 schrieb anti.berlin.pläne:
>
> Am 14.09.2005 um 17:01 schrieb Stefan Beck:
>
>
>> Künstler haben nirgendwo ein lobby. Deshalb glaub ich wird auch die
>> künstlersozialkasse so oder so verschwinden.
>>
>
> wenn du schon von lobby redest, dann bitte mit sachverstand. die
> lobby, die du nicht finden willst, nennt sich bbk und hat in den
> 50zigern die ksk durchgeboxt.
>
hallo mailingliste,
die fünfziger waren es zwar nicht aber immerhin - siehe da/weiter
unten ;-)
mfg
siegfried kärcher
atelierschiff frankfurt, bbk frankfurt (vorstandsmitglied), bbk
landesverband hessen (vorstandsmitglied)
ps: auf dem atelierschiff ist wieder ein atelierplatz frei (malerei
o.ä., kein staub), 290 €+nk
Geschichte der Künstlersozialkasse

Wie geht es den freiberuflichen Künstlern und Publizisten in der
Bundesrepublik? Wie ist ihre wirtschaftliche und soziale Lage? Diese
Fragen, so scheint es, sind zeitlos und immer aktuell. Erstmals
wurden sie 1975 im Künstlerbericht der Bundesregierung analysiert,
der zugleich auch Ausgangspunkt für die Gründung der
Künstlersozialkasse war. Denn der Künstlerbericht kam zum Ergebnis,
dass diese Berufe besonders schützenswert sind. Die Idee:
Selbständige Künstler und Publizisten sollten den gleichen Schutz
haben wie Angestellte.

Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich selbständig tätige Künstler
und Publizisten für den Krankheitsfall nur durch den Abschluss einer
privaten Krankenversicherung absichern. Mit der Künstlersozialkasse
sollte Freiberuflern nun die Möglichkeit gegeben werden, sich in der
gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu versichern. Später
kam noch die Pflegeversicherung hinzu.
Das Gesetz, das aus dem Künstlerbericht entstand, war äußerst
umstritten. Wie finanziert man so eine Idee? Wer zählt zu den
„schützenswerten Berufen“? Erst der dritte Entwurf des
Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde tatsächlich verabschiedet.
Das war am 27. Juli 1981, zu Beginn der 9. Legislaturperiode. Sitz
der neuen Behörde wurde Wilhelmshaven. Herbert Ehrenberg, der
damalige Arbeits- und Sozialminister im Kabinett von Helmut Schmidt,
kam aus der norddeutschen Stadt. Der SPD-Politiker hatte dort seinen
Wahlkreis.
Es ist wohl kein Zufall, dass das Gesetz zur SPD-Regierungszeit auf
den Weg gebracht wurde. Pflegten doch besonders Sozialdemokraten
damals gute Freundschaften zu Künstlern und Literaten. Schriftsteller
Dieter Lattmann war seinerzeit Gründungsvorsitzender des Verbands
deutscher Schriftsteller und SPD-Politiker. Als Mitglied des
Bundestages engagierte er sich besonders für die Einführung der
Künstlersozialversicherung.
Als die Künstlersozialkasse (KSK) am 1. Januar 1984 auf das erste
Jahr zurück blickte, zählte sie 12.000 Versicherte. 2500 davon
gehörten zum Bereich Wort – zu dem unter anderem Journalisten,
Schriftsteller und Übersetzer zählen. Eine Zahl, die man nicht
unter- oder überbewerten solle, sagt Harro Bruns, Leiter der
Künstlersozialkasse. Die KSK musste ja erst mal bekannt werden.
Heute sind rund 140.000 Künstler und Publizisten über die KSK
versichert. Als das Gesetz beschlossen wurde, rechneten die Politiker
mit maximal 40.000 Versicherten. In den 70-er Jahren sah die
wirtschaftliche Situation der meisten Unternehmen aber auch noch
anders aus. Es war wohl eher eine „politische Zahl“, sagt Bruns.
Wären die Politiker damals schon von über 100.000 Künstlern
ausgegangen, das Gesetz wäre wohl nie durchgegangen, glaubt der
heutige Leiter der Künstlersozialkasse.
Besonders die Verwerter, also die Auftraggeber der Selbständigen –
im Falle von Journalisten etwa die Zeitungsverlage – liefen Sturm
gegen die Zahlungen, die sie nun leisten sollten. Denn bis dato gab
es so etwas wie eine Künstlersozialabgabe nicht. Freie Mitarbeiter
waren einfach freie Mitarbeiter. Einige Verwerter zogen in den 80-er
Jahren sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht, sind aber
gescheitert. „Hintergrund war deren Position, dass es systemwidrig
sei, für die soziale Absicherung von Selbständigen aufkommen zu
müssen“, beschreibt es Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des
Deutschen Kulturrats, der im Buch
„Künstlersozialversicherungsgesetz“ (Bonn-Berlin 2002) die
Entstehungsgeschichte der Künstlersozialkasse beschrieben hat.
Noch heute gibt es Diskussionen um die Abgabe der Verwerter. Jedes
Jahr wird zum 30. September durch eine „Künstlersozialabgabe-
Verordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
festgesetzt, wie hoch die Abgabe im Folgejahr sein wird. Für 2005
liegt der Abgabesatz bei 5,8 Prozent.
Die selbständigen Künstler und Publizisten bezahlen wie Arbeitnehmer
nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte
trägt die Künstlersozialkasse. Die dafür erforderlichen Mittel
erhält die KSK zum einen vom Bund, der einen Zuschuss von 20 Prozent
zahlt. Die Verwerter, zu denen auch Theater und Multimediafirmen
gehören, tragen insgesamt 30 Prozent der Kosten.
Die Aufgabe der Künstlersozialkasse (KSK) ist es, im Wesentlichen zu
prüfen, ob es sich bei den Antragstellern um versicherungspflichtige
Künstler und Publizisten handelt. Außerdem zieht die KSK den
Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der
abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
Seit Gründung der KSK vor über zwei Jahrzehnten wurden zwei
Novellierungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgenommen.
Die erste gab es 1988. Sie zielte darauf ab, den Verwaltungsaufwand
für die Künstlersozialkasse zu vereinfachen und die
Künstlersozialabgabe zu präzisieren. Die zweite Novelle kam im Jahr
2001. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass nun auch ältere
Künstler besser geschützt werden, ihnen der Zugang zur
Krankenversicherung erleichtert wird. Seit 2001 ist die
Künstlersozialkasse eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes und
nicht mehr wie zuvor eine Abteilung der Landesversicherungsanstalt
Oldenburg-Bremen. Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt
das Bundesversicherungsamt.
Ein weiterer Streitpunkt aus der Anfangszeit, der auch heute immer
noch aufkommt, sind die Honorare von ausländischen Künstlern. Erst
2001 hat der Europäische Gerichtshof eine Klage abgewiesen und die
Praxis der Künstlersozialkasse bestätigt. Warum muss für einen
ausländischen Autor, der in einer deutschen Zeitschrift publiziert,
ebenfalls die Künstlersozialabgabe gezahlt werden? Obwohl der Autor
doch nie in den Genuss der KSK kommen wird? „Es ist nur
vernünftig“, sagt Harro Bruns, „weil es sonst zu
Wettbewerbsverzerrungen kommen würde. Man stelle sich die Region um
Aachen vor – das Dreiländereck. Dann würden die Verlage doch mit
Vorliebe Autoren aus Maastricht beauftragen anstatt der deutschen
Autoren.“
Ende 2003 gehörten insgesamt 32.619 Versicherte dem Bereich Wort an,
17.233 davon waren Journalisten und Redakteure. Werden noch die
Pressefotografen und Bildjournalisten dazu gezählt, gibt es in der
Kategorie über 20.000 Versicherte. Bei der aktuellen wirtschaftlichen
Situation werden es in den nächsten Jahren eher mehr als weniger,
besonders weil sich die Berufsfelder erweitern. Mit Webdesignern und
Online-Autoren kommen weitere schützenswerte Berufe hinzu. Das
konnten die Verfasser des Künstlerberichts 1975 nicht ahnen.
http://www.djv.de/aktuelles/themen/ksk_geschichte.shtml
[Die Teile dieser Nachricht, die nicht aus Text bestanden, wurden entfernt]