Received 01. 02. 2007 -- 01:17 from
fromRe: Petition
Am 31.01.2007 um 20:09 schrieb Stefan Beck:
> ...
> Nach der Rechtsnatur ihrer Arbeitsverhältnisse sind auch freischaffend
> tätige Künstler als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, unabhängig
> von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Als Arbeitnehmer
> zahlen sie in den Zeiten der Beschäftigung volle Sozialbeträge – also
> auch für die Arbeitslosenversicherung.
Ich wüsste nicht, daß ich in die Arbeitslosenversicherung einzahle. Hm.
---> das beweist eindeutig, dass sie kein künstler sind!