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fromn0name newsletter #104
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n0name newsletter #104 So., 14.01.2007 15:33 CET
*Inhalt/Contents*
1. HEUTE! / TODAY! radi0.tv "Freies Radio Kapital 7"
http://www.gradio.org:7998/listen.pls
2. "Der Fall Liebknecht-Luxemburg"
3. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 10
4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 68
26 KB, ca. 9 DIN A4-Seiten
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1.
(((+)))
O
/|\
/\ radi0.tv
(please scroll down for english version)
ACHTUNG! Neuer / New Audiostream:
http://www.gradio.org:7998/listen.pls
So., 14.01.2007 ab 21:00 Uhr. "Freies Radio Kapital 7". Die
Reaktivierung der Serie auf www.radi0.tv mit computerisierten Lesungen
aller 3 Baende von Marx' _Das Kapital_ in ca. 64-66 Sendungen.
Bewegen wir uns immer noch von der reinen Propaganda eines Free Radio
Linux (http://radioqualia.va.com.au/freeradiolinux), mit dem
kuscheligen Maskottchen des Glaubens an ein neues befreites Geschaeft,
zur echten Agitation, um die Geschichte fuer Oekonomie-Blinde zu
schreiben?
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Su., 14.01.2007 about 21:00 h. "Free Radio Kapital 7". The reactivation
of the series on www.radi0.tv with computerized readings of all 3
volumes of Marx' _Das Kapital_ in approx. 64-66 broadcastings.
Do we still move from pure propaganda of a Free Radio Linux
(http://radioqualia.va.com.au/freeradiolinux), with the cosy mascot of
a believe in a new free business, to real agitation to write history
for economy-blind people?
radi0.tv @ globalRADIO
www.radi0.tv
www.gradio.org
Very special thanx 2 mi_ga & various euro !
unterstuetzt von ..//modukit+
Dank an DATAWERK und xpect-media.de
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2.
15.2.07 | 19.30 Uhr Film "Der Fall Liebknecht-Luxemburg" [1. TEIL]
Dokumentarspiel, BRD 1969, Gesamt: 175 Min., Buch: Dieter Ertl, Regie:
Theo Mezger
22.2.07 | 19.30 Uhr Film "Der Fall Liebknecht-Luxemburg" [2. TEIL]
in der Galerie Olga Benario in der Richardstraße 104, 12043
Berlin-Neukoelln, direkt am U-Bhf. Karl-Marx Strasse
http://www.antifa.de/cms/content/view/465/32
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3.
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 10
Die Unterscheidung in Industrie und Post-Industrie ist ein nur
vorgeblich qualitativer. Die massenhafte Er- und Verarbeitung von
Guetern bleibt und muss bleiben, soll Profit entstehen. Absatz
geschieht nur via Besatz, via etwas, an dem etwas dran ist. Die
Bedingungen fuer die Produktionssektoren moegen durch Automatisierung
und Informatisierung veraendert werden, die basale Moeglichkeit der
Produktion bleibt jene, wie sie in der Industrialisierung fuer die
Befriedigung massenhaften Konsums definiert wurde und wird sich nie
in reinste A-Stofflichkeit, wie in der Religion, vorwerwandeln, und in
reine Mikroproduktion, wie zu Zeiten des Feudalismus rueckverwandeln
lassen. Steven Spielberg's fast-vergeistigte Hybridwesen in dem Film
"AI Kuenstliche Intelligenz", die per direkter Kommunikation nur durch
Handauflegen Welt erschaffen, fallen in die Hyper-Agenda nostalgischer
SF.
Kann man wie Sabine Nuss eine Entgewichtung der Produktion ueber die
buerokratischen, verwaltungstechnischen, entwurfs und Management-
Ebenen de-konstatieren?:
"Aber auch hier gibt es einerseits die quantitative Dimension (der
industrielle Sek-tor nimmt prozentual ab, wenn auch nicht so stark wie
häufig behauptet) und andererseits die qualitative: Die Bedingungen
der Produktion verändern sich prinzi-piell und zwar für alle
Sektoren, beispielsweise wenn sich industrielle Produktion verlagert.
Durch die weltweit
„territorial desintegrierte, vertikale Dezentralisierung" von
Produktionseinheiten entlang der Wertschöpfungskette, in der
„Produktionszusammenhänge so fragmentiert und glo-bal relokalisiert
werden, dass die in den verschiedenen Regionen vorherrschenden Bedin-
29
gungen im Sinne einer transnationalen Profitstrategie optimal
ausgebeutet werden kön-nen" (Candeias 2000: 709; vgl. vor allem
Candeias 2004),
konnten vor allem Produktionskosten reduziert werden. Darüber hinaus
senkte die „territorial integrierte, horizontale Dezentralisierung" in
Kooperationen und Netzwerken die Kosten für Lagerbestände, Umrüst-
und Durchlaufzeiten, die Umschlagszeit des Kapitals etc. durch
Produktivitäts- und Innovationsvorsprünge. Mit anderen Worten:
Einerseits konnte die nötige Arbeit immer billiger geleistet werden,
nicht zuletzt deshalb, weil die Produktion bei extrem niedrigen Löhnen
in Entwicklungsländern bzw. Billiglohnregionen erfolgte.17 Andererseits
führte die Dezentralisierung der Produktion und die damit verbundene
Notwendigkeit von Koordination und Kontrolle zu der Herausbildung von
privilegierten Netz-knotenpunkten - „Headquarters" oder „Global
Cities" - in denen die Kernunter-nehmen ansässig sind und in denen
sich hochspezialisiertes Know-How und ent-sprechende Dienstleistungen
konzentrieren (vgl. Candeias 2000: 714). Vom Stand-punkt eines solchen
„Headquarters" aus ist die „materielle" Produktion als Fun-dament bzw.
integraler Bestandteil der Wirtschaft fast „unsichtbar" geworden,18
allerdings nicht verschwunden."
Sie kann ja nicht verschwinden. Wie sollten Fabriken, in denen zu
hunderttausenden Schuhe produziert werden so verschoben werden, dass
sie sich aufloesten? Ein Wahrnehmungsproblem.
"Es ist richtig, dass die Produktion von Informationstechnologie
einen neuen Wirtschaftszweig bzw. Sektor herausgebildet hat. Jedoch
konzentriert sich hier nicht mehrheitlich die gesamtgesellschaftliche
Arbeitskraft. Vielmehr diffundiert die Technologie
sektorenübergreifend, so dass die Menschen tendenziell in den
jeweiligen Tätigkeitsbereichen zwar neben der Herstellung neuer
Produkte auch noch das alte produzieren, aber auf neue, nämlich
informationstechnologisch gestützte Art und Weise. Maschinen werden
ebenso sehr noch gebraucht und
____________________
17 „Fiat lässt z.B. Getriebe von Systemlieferanten in den
Niederlanden und Frankreich herstellen, die Motoren in den eigenen
Werken von Pratola in Mittelitalien, während die Montage in den
neuen Standorten in Süditalien oder Polen erfolgt. Strategische
Aufgaben mit niedriger Arbeitsintensität und hoher Qualifikation
wie Planung und Design oder die Finanzen für die gesamte globale
Produktion werden in Turin konzen-triert. (...) Die benötigten
Einzelteile (für die Fiat-Produktion in Norditalien und
Deutsch-land, SN) kommen zu großen Teilen aus Argentinien und
Brasilien. Die hochwertigen Stoffe für die Sitze werden in
Mittelitalien gewebt, in Ungarn genäht und in Süditalien auf die
Sitze aufgezogen. Auf diese Weise können unterschiedliche Lohn-
und Quali-fikationsniveaus mit unterschiedlichen Formen der
Arbeitsorganisation kombiniert werden" (Candeias 2000: 712).
18 Was durchaus auch wörtlich zu verstehen ist, da die tatsächlichen
Produktionsstätten vieler Artikel in entlegene Gebiete der
„Dritten Welt" verlegt wurden, von denen anzu-nehmen ist, dass
die Mehrzahl der Mitarbeiter aus den Marketing-, Finanzabteilungen
etc. sie niemals zu Gesicht bekommen werden.
30"
Das ist der Marketing- und Finanzabteilungen-Blick, den auch attac
einimmt. Die hochschwebende Unsichtbarkeit der Produktion als
muss erst wieder muehsam auf die Fundamentale heruntergeholt werden:
"auch neu gebaut werden, wie die Menschen Agrarprodukte benötigen und
weiterhin erzeugen werden. Doch haben alle Sektoren das Potential,
informationell zu sein, das heißt, Wissen und Information in Form
elektronischer Datenverarbeitung werden in alle Arbeitsprozesse
integriert (Castells 2001: 107).19 Die angemessene Unterscheidung ist
daher nicht die zwischen industrieller und post-industrieller
Wirtschaft, sondern die zwischen zwei verschiedenen Verfasstheiten
der industri-ellen, der landwirtschaftlichen und der dienstleistenden
Produktion zugleich (Castells 2001: 232). Alle diese
Produktionsbereiche sind wissensbasiert.20 Aber die Wissensverarbeitung
geschieht heute anders, sie geschieht mittels einer spezi-fischen
Technologie, die das bereits vorhandene Wissen produktivitätssteigernd,
informationstechnologisch verarbeitet, was selbstredend die
Entwicklung neuen Wissens voraussetzt. Dies ist aber bei jeder
Produktivkraftentwicklung der Fall und nicht erst im 21. Jahrhundert.
So wie das Wissen, einen Stuhl zu produzie-ren, inzwischen in einer
Maschine eingeschlossen worden ist, so fließt jetzt das Wissen, wie
eine Maschine arbeitet, in die entsprechende Computertechnologie
ein, die wiederum die Maschine bedient.21 Wissen ist im Zuge des
Produktivitäts-fortschritts immer im Wandel. Ob es „wichtiger" oder
„mehr" geworden ist, dies hängt davon ab, wie man Wissen quantitativ
definiert und misst. Wie man gese-hen hat, ist dies recht schwierig.
Anstatt von einer „Wissensgesellschaft" könnte man daher angesichts
der Entstehung und Verbreitung der IuK-Technologien allenfalls von
„Informationstechnologiegesellschaft" sprechen (Allerdings hätte
man dann ebenso zur Zeit der beginnenden Industrialisierung von
„Dampf-maschinengesellschaft" sprechen können (vgl. Marcuse 2002))."
Oder von einer »Werkzeugmaschinengesellschaft«, denn der Sprung in der
Gueterherstellung der kuerzlichen Neuzeit war nicht der Antrieb allein,
sondern vor allem der Ersatz der menschlichen Arbeit durch die Leistung
der Maschinen, in die Wissen zu ihrer Betreibung quasi informatisiert
wurde, indem sie nach einfachen Programmablaeufen funktionierten.
Industrialisierung war also wissensintensiv, nur war die dafuer
noetige Wissensproduktion noch nicht selbst halb-automatisiert und
ihre Ordnung, ihr Eigentum daran wohl noch nicht konsequent
durchgestaltet. Sabine Nuss' Begriffskritik hilft, das zu erkennen
und jede OCR traegt dazu bei:
____________________
19 Wissen und Information sind keine „freischwebenden
`Produktionsfaktoren'", sondern bleiben „in die Maschinerie oder in
die lebendige Arbeitskraft inkorporiert" (Hirsch 1999: o. S.).
20 Bei Willke zeichnet sich eine Wissensgesellschaft dadurch aus, dass
alle Funktionsbereiche der Gesellschaft wissensabhängig und auf die
Produktion von neuem Wissen angewie-sen sind oder dass eine
Wissensgesellschaft dann erreicht ist, wenn Wissen zum zentra-len
Moment aller Teilsysteme geworden ist (Willke zitiert nach Meyer 2004:
46; vgl. auch Schatz 2003: 53). Willke übersieht hier, dass eine
Produktion ohne Wissen niemals möglich ist, insofern schon immer alle
Funktionsbereiche der Gesellschaft wissensab-hängig waren. Eine
Produktion „mit leerem Kopf'' ist nicht machbar.
21 „Die Informationsverarbeitung konzentriert sich auf die
Verbesserung der Technolo-gie der Informationsverarbeitung als Quelle
der Produktivität: In einem circulus virtuosus interagieren die
Wissensgrundlagen der Technologie und die Anwendung der Techno-
logie miteinander zur Verbesserung von Wissensproduktion und
Informationsverarbei-tung" (Castells 2001: 18).
31
Doch Nuss sitzt aber im weiteren der sozialstaatlichen Spektive
einer "Sozialen Marktwirtschaft" auf, die alle Anpassung der
sogenannten "Normalarbeitsverhaeltnisse in Mitteleuropa, besonders
der Bundesrepublik, an die Standards der kapitalisierten Gesellschaften
apokalyptisch begreift als Prekarisierung. Da davon ausgegangen
werden muss, dass jeder Lohnarbeitsplatz grundsaetzlich prekaer ist,
da es sich ja um ein Geschaeftverhaeltnis zu Ungunsten des Arbeit
Anbietenden (der Arbeiterin) handelt, und nun lediglich Privilegien
innerhalb der Arbeitssektoren neu verteilt werden. Obgleich sie dem
sozialen Technikdeterminismus eine Absage erteilt, diesem die
"Funktionslogik des Kapitals" entgegensetzt und zu einer fuer die
Diskussion verfeinerten Bezeichnung von Kapitalismus kommt:
"Abgesehen von der Sperrigkeit des Begriffs
„Informationstechnologiegesellschaft" ist damit aber die
Vergesellschaftungsform, unter welcher diese Technologien Einzug
gehalten haben, immer noch nicht beim Namen genannt.
Der Diskurs zur Wissens- und Informationsgesellschaft hat einen
verschleiern-den Effekt insofern, als der Begriff Kapitalismus darin
zumeist nicht vorkommt. So ist es irreführend wenn beispielsweise die
neuen Lohnarbeitsmodelle, die mit starken Unsicherheiten in der
Erwerbsbiographie verbunden sind, unter dem Label
„Wissensgesellschaft" diskutiert werden. Dies verdeckt, dass sich der
gegenwärtige Kapitalismus in einer historisch neuen Phase befindet,
in welcher wachsende Standortkonkurrenz und neoliberale Ideologie
sich so ergänzen, dass Lohn-senkungsstrategien über entsicherte
Arbeitsverhältnisse organisiert werden (Pre-karisierung). Technologien
kommen hier allenfalls unterstützend und beschleu-nigend hinzu, nicht
aber verursachend. Ebensolches gilt für die neuen Unter-nehmensmodelle,
die Castells unter den Begriff der „Netzwerkunternehmen" subsumiert.
Diese sind nicht ursächlich auf neue Technologien zurück zu führen,
sondern sie sind Resultate von unternehmerischen Rationalisierungs-
und Flexibili-sierungsstrategien mit dem Zweck der Kostenminimierung.
IuK-Techniken die-nen lediglich als Mittel zur Realisierung dieses
Zwecks und wirken demzufolge selbstredend auch auf die Strukturen
zurück. Auch wenn Menschen und Unter-nehmen auf noch so hohem Niveau
technisch ausgerüstet sind, ist die Ausnut-zung dieser Technologie
eine sozial getroffene Entscheidung, keine technisch erzeugte. Die
Technik bietet lediglich die Möglichkeit.
Dieses Zweck-Mittel-Verhältnis von Vergesellschaftungsform und
Technologie ließe sich bei allen im Diskurs zu Wissensgesellschaft
oder Informationsgesellschaft aufgezählten Phänomenen finden. Es
sollte hier aber bereits deutlich geworden sein, dass es nicht die
Technologie außerhalb jeglichen sozialen Kontextes ist, die handelt,
sondern ihre kapitalistische Anwendung. Es ist damit die
Funktionslogik des Kapitals, welche die technischen und
gesellschaftlichen Bedingungen des Arbeitsprozesses umwälzt. Insofern
ist die technische Basis der modernen Indus-trie immer schon
revolutionär, und dies hat weitreichende Auswirkungen auf die
Arbeitsverhältnisse und die Inhalte der Arbeit:
„Durch Maschinerie, chemische Prozesse und andere Methoden wälzt
sie beständig mit der technischen Grundlage der Produktion die
Funktionen der Arbeiter und die gesell-schaftlichen Kombinationen des
Arbeitsprozesses um" (Marx 1867, 1989: 511).
Vor diesem Hintergrund soll daher in vorliegender Arbeit der
Begriff des „infor-mationellen Kapitalismus" verwendet werden -
zum einen, um die Umwälzung der Produktionsverhältnisse auf der
Basis einer neuen Technologie zu betonen; zum anderen, um die
spezifische Gesellschaftsform, in welcher dies geschieht, bei
ihrem Namen zu nennen.
32"
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Den Kult um piratische Festplatten und Netzanschluesse kann man
aeusserst skeptisch betrachten. So effektiv fuer eine eigengefuehrte
Debatte die Popularisierung (vgl. "The Scene") des Anti-Underground
("anti", weil diskurstechnisch ans massierte andockend und damit
nicht mehr 'klassisch' underground) der Kopierhalbindustrie auch
ist, das eine Grundordnung des Teilens demokratischer waere, vor
allem fuer sog. untere Einkommensschichten, verspricht nicht mehr
als die Gewerkschaftsfloskeln von Grundeinkommen und Mindestlohn, die
Balancierung naemlich. Oder sollte das ein leise dem Publikum ´
angepasste Kapitalismuskritk sein?[1] Urheber, Verwerter und
Rechteinhaber sind auch keine Mafia, wie Guerillakinos behaupten,
sie handeln nicht informell oekonomisch und amoralisch, sondern als
Integrierte im kapitalistischen Staatsgefuege und als moeglichst
alle Weisen der Warenverwertung (seien diese illegal oder
selbstgemacht) Integrierende. Sie untergieren auch deshalb, weil
nicht sie primaer den Rechten folgen, sondern diese setzen, aber
dabei angewiesen sind auf hoheitliche Maechte wie Polizei, Richter,
Regierung, kurz die Exekutive und ihre Kooperanten.
Wir empfehlen aber dennoch, sich ab und zu in der Piratenbucht
auszuruhen, da hier die Begehren ihre Wege finden und die
Armutsgrenzen klar und deutlich nicht-sportiv werden. Informationeller
Kapitalismus also auch hier, nur etwas zu selbstorganistisch und
anti-dialektisch, sich auf den Beamer- und CD-Brennenverkehr, und
die eigene Branche verkuerzend.
Die Fixierung auf
"2 Technische Möglichkeiten und kapitalistische Restriktionen"
muss frueher oder spaeter gekoppelt werden mit einer Markierung der
Grenzen des politisierten Widerstands im Bereich des Diebstahls -
wobei klar ist, dass das romantische Bild des Piraten eine
vorruebergehende Regulation der Identifikation und des Coachings ist
und der Diebstahl bereits stattgefunden hat, bevor noch ein Bit
heruntergeladen wurde, naemlich ueber die Mehrarbeit fuer nichts
der Kamerafrau, des Cutters oder der Debuggerin in der Fabrik oder
der Manufaktur und ueber die Enteignung der Produzentinnen von ihren
Produkten durch den Profiteur.
Quelle fuer diese ganze Scheisse ist weder eine
"2.1 „Die Magna Charta der Informationsgesellschaft":"
genannt
"Das Urheberrecht"
noch
"Geistiges Eigentum", welches
"findet sich in verschiedenen Ausdifferenzierungen:"
Recht, sitzt auf Oekonomie auf. Dazu muessten wir sehen was Staat
heiszt seit Hobbes bzw. seiner Zeit (!) und was die Rechtfertigung
des Privateigetums heiszt seit Locke bzw. seiner Zeit (!). Die
Ausdifferenzierung
"je nach dem ob es sich beispielsweise um Künste, Erfindungen oder
Markennamen han-delt,"
und dass
"greift das Urheberrecht, das Patentrecht oder das Markenschutzrecht."
kann zuerst nur die Beschreibung der Architektur von Recht-Fertigungen
sein, also Phaenomenologie:
"Wäh-rend das Urheberrecht geistige Schöpfungen im künstlerischen
oder wissenschaft-lichen Bereich umfasst, geht es beim Patentrecht
um technische Erfindungen. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien
oder mathematische Methoden fallen (nach europäischem Patentrecht)
nicht unter den Patentschutz, die Grenzziehungen sind allerdings
umstritten.1 Daneben gibt es u.a. noch das Halbleiterschutzgesetz
zum Schutz der Topographie eines Chips, das Geschmacksmustergesetz
zum Schutz ästhetischer Darstellungen und das Sortenschutzgesetz zum
Schutz von Pflanzen-sorten. In Zeiten neuer Informationstechnologien
stehen alle diese Arten geisti-gen Eigentums mehr oder weniger zur
Debatte, ich will mich im Folgenden je-doch auf das Urheberrecht
beschränken, da die hier in Betracht kommenden Phänomene File-Sharing
und Freie Software/Open Source zum Anwendungsbereich des
Urheberrechts gehören.2 Für manche Autoren ist das Urheberrecht sogar
die „Magna Charta der Informationsgesellschaft" (Kreutzer 2004: 1;
2002: 18).3
_______________
1 Die us-amerikanische Patentierungspraxis ist wesentlich weniger
„restriktiv" als die euro-päische. In den letzten Jahren ist
diesbezüglich allerdings ein Wandel zu beobachten, das europäische
Patentrecht nähert sich dem us-amerikanischen an (vgl. Gruben 2004).
2 Proprietäre Software spielt allerdings eine Sonderrolle. Hier gilt
nicht nur das Urheber-recht, sondern auch das Patentrecht kann
greifen (ein „Doppelschutz" ist durchaus möglich). Patentschutz wird
(nach us-amerikanischem Recht sowieso, aber auch nach europäischer
Rechtssprechung) dann gewährt, wenn die computerimplementierte Er-
findung einen technischen Beitrag leistet. Software „als solche"
ist von der Patentierung ausgeschlossen. Nun sind die Grenzziehungen
zwischen Software „als solcher" und Software, die einen „technischen
Beitrag" leistet, wie man sich denken kann, höchst umstritten.
Obgleich weithin befürchtet wird, dass die Freie Software/Open
Source Entwicklung durch Software-Patente Schaden erleiden könnte,
wird die gegenwärtige Auseinandersetzung um Software-Patente in
Europa hier nicht weiter berücksichtigt, da die Debatte um
Software-Patente in aller Regel nicht von der prinzipellen Frage
ausgeht, ob Eigentumsschutz ja oder nein, sondern lediglich von der
Frage, welche Form des Eigentumsschutzes die passendere ist.
3 Diese Annahme ist natürlich einem subjektiven Blickwinkel zu
verdanken, der sich massgeblich mit der Thematik der
Informationstechnologien und seiner eigentums-
33
Nach bundesdeutschem Urheberrecht soll der Urheber eines Werkes der
Litera-tur, Kunst und Wissenschaft gegen „die unbefugte
wirtschaftliche Auswertung sei-ner schöpferischen Leistung und gegen
Verletzungen seiner ideellen Interessen am Werk" geschützt (Hillig
2003a: XIII) werden. Das Urheberrecht gewährt dem Schöp-fer explizit
die „ausschließliche Verfügungsgewalt" über sein Werk (Hillig 2003a:
XIII). Das Recht bezieht sich dabei auf „persönliche, geistige
Schöpfung", auf das Werk als „immaterielles Gut" (Hillig 2003a: XIII),
nicht aber auf das Werkstück oder Werkexemplar. Das Recht begründet
sich aus dem Schöpfungsakt des Urhe-bers (hierin spiegelt sich die
bürgerliche Theorie des Eigentums, dazu später mehr, vgl. Kapitel 6).
Schützenswerte Werke sind Produkte, die durch ihren Inhalt oder
ihre Form oder durch die Verbindung von Inhalt und Form etwas Neues
und Eigentümliches darstellen (Hillig 2003a: XVII), es sind geistige
Tätigkeiten, die ei-nem imaginären Bild folgend „aus der Seele des
schutzfordernden Künstlers" kom-men (zitiert in Dommann 2005). Diese
Schöpfung muss auf ein individuelles und damit identifizierbares
Subjekt zurückführbar sein, das Werk muss Ergebnis indi-viduellen
geistigen Schaffens sein (Hillig 2003a: XVII). Auch Software zählt
(seit Inkrafttreten des Urheberrechts zum Schutz von
Computerprogrammen im Jahre 1993) zu den geschützten Werken wie
Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Eine der zwei zentralen Säulen des deutschen Urheberrechts als
Spezifikum des kontinentalen Urheberrechts im Gegensatz zum Copyright
des anglo-amerika-nischen Rechtsraumes ist das
Urheberpersönlichkeitsrecht. In den Copyright-Ländern können (und
werden in der Regel auch) die Copyright-Rechte vollstän-dig an
einen Verwerter übertragen werden. In den Ländern des Autorenrechts
bleibt auch nach weitestgehendem Verkauf der Nutzungsrechte „ein
unzertrenn-liches Band zwischen Urheber und Werk bestehen" (Grassmuck
2002b: 59). Die-ses beinhaltet, dass der Schöpfer selbst bestimmen
kann, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, außerdem kann er
eine Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werkes verbieten.4 Der
persönliche und individuelle Selbstausdruck wird bei Werken der
Literatur, Kunst und Wissenschaft als schützenswert erachtet. Die
zweite Säule des Urheberrechts beinhaltet die „vermögensrechtlichen
Befugnisse" des Urhebers, sie werden explizit als „Verwertungsrechte"
bezeichnet. Hier wird
________________________________________________________________________
rechtlichen Regulation auseinandersetzt. Genausogut könnte man
sagen, dass das Pa-tentrecht die „Magna Charta der
Informationsgesellschaft ist", denn auch in dieser Rechtssphäre
steht vieles zur Debatte, man denke nur an die weitreichenden
Folgen von Patenten in der biotechnologischen Forschung.
4 So ist beispielsweise im deutschen Urheberrecht mit Paragraph 14
festgeschrieben: „Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder
eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die
geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen
Interessen am Werk zu gefährden" (Hillig 2003b: 6).
34
nun konkretisiert, wie der Produzent und Eigentümer der Geistigen
Schöpfung seine exklusive Verfügungsgewalt ausüben kann. Ihm obliegt
damit zum Beispiel das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht
und das Ausstellungsrecht, so-wie das Vortragsrecht, Aufführungsrecht
und das Recht der öffentlichen Zugäng-lichmachung, ihm wird also die
umfassende Kontrolle über die Verbreitung und die Art der Verbreitung
seiner Schöpfung zuteil."
Ali Emas/Matze Schmidt
_____
[1] E-Mail. Betreff: [rohrpost] So. 7.1. 20 Uhr: Trailer Park Boys
(Season 1), von: pirate cinema berlin
http://coredump.buug.de/pipermail/rohrpost/2007-January/010239.html
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 10 im n0name
newsletter #104
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4.
Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 68
Die warmen tonalen und a-tonalen Schwingungen kamen von irgendwo
links.
Draussen, ausserhalb des Traums schaltete sich automatisch der
Psy-Recorder ein.
Teil 69 im n0name newsletter #105
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