Einträge vom Montag, 12. Januar 2009
Received 12. 01. 2009 16:16 from
n0name nachrichten #133
n0name nachrichten #133 Mo., 12.01.2008 14:38 CET
*Inhalt/Contents*
1. Die Linke Haeschen nochmal
2. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 37
3. verteidigt das Portal der Fantasie
aus: _3000/futuristische Phantasmen und aktuelle Fantasien
der Technokultur 3.2_
31 KB, ca. 10 DIN A4-Seiten
ACHTUNG! Umlaute, Unicode-Zeichen
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1.
Die Linke Haeschen nochmal
Im n0name newsletter #88 brachten wir den Link, leider sind die
gekauften Nagerinnen im engen Trikot nicht mehr im offiziellen Netz
(Hellnetz), damals genannte alte Internetadresse
http://fr-aktuell.de/_img/_cnt/_hermes/nacnac_4_unten.jpg ist nicht
mehr aktiv. Wir haben sie! Hier im Dunkelnetz (darknet):
http://n0name.de/news/attachm/nacnac_4_unten.jpg
Yelena Simc
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2.
Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 37
Was kann man aus einer Kunstlandschaft lesen? Die Fuelle der Natur,
die Ausbeutung derselben? Oder: "Als Mitglied, Foerderer oder
tragendes Mitglied kann man zudem seinen Beitrag (Energie, Ideen,
Geld) in die nicht-kommerzielle internationale Berliner
Kunstlandschaft zurueckflieszen lassen."
Man fragt sich nur: welches Geld, welche Ideen und wie? Schreibt man
den Satz etwas um, dann wird es klarer: "Als Mitglied, Foerderer oder
tragendes Mitglied der Gesellschaft kann man seinen Beitrag (Energie,
Ideen, Geld) in die kommerzielle internationale Berliner Landschaft
zurueckflieszen lassen." Denn Nicht-Kommerzielles gibt es nicht,
letztlich geht es ums sog. kulturelle Kapital das auch noch
regionationalistisch gebunden wird, obwohl man durch die
Weltgeschichte reist. Das nennt man dann Migration, die aber
eigentlich eigentlich blosz Bewegung ist. Die Regierungen Europas
planen jetzt in der Krise genau das, den Rueckfluss von Energie,
Ideen, Geld, also Arbeit, Ideologie, Lohn ans echte Kapital, von dem
das kulturelle vollstaendig abhaengt.
Eigentum ist aber nicht nur ein Begriff, es ist auch ein
Herrschaftsverhaeltnis, zudem wir von PRIVATeigentum schreiben. Also
bleibt die Wahl braver Soldat zu werden oder braver Pirat. Welchen
Rock man dabei traegt und wie und was man rockt ist dann lediglich
eine Formfrage. Die gegenwaertige wird geschichtlich sein, wie alle
zuvor. Und jetzt kann man sehen, dass Recht (am Eigentum) nicht
neutral, nicht ungeschichtlich sind und seine eigene Politik hat
und eben nicht hat, weil nicht die Politik -- wie etwa Uwe Wesel in
_Juristische Weltkunde_ auf S. 198 behauptet -- bestimmt, sondern
(sondern, sondern, sondern) das Kapital-Verhaeltnis die Politik
bestimmt und Recht ihr Instrument, Medium, Environment ist.
Wie kommt es also zum kapitalistischen Eigentum, oder anders, wie
ist das Andere des kapitalistischen Eigentums, wenn es etwas anderes
geben konnte?
"6 Nicht-kapitalistisches Eigentum und
historische Produktionsweisen
6.1 Zuordnungsverhältnisse in archaischen Gesellschaften
Sich im Rahmen der Untersuchung moderner Eigentumsbeziehungen mit der
Frühgeschichte der Menschheit zu befassen, scheint auf den ersten
Blick unver-ständlich, der Anlauf zu gewaltig. Es soll daher jene
Begründung für die Analyse archaischer Eigentumsbeziehungen angeführt
werden, die auch der Rechtsanthro-pologe Uwe Wesel für die
Untersuchung des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaf-ten konstatierte:
„Weil man sich hier (in der Zeit vor der Antike, d. Verf.) sogar noch
darüber streiten kann, ob überhaupt schon Recht ist, was uns da
begegnet. Und weil man dann besser erkennt, was das eigentlich ist,
unser Recht" (Wesel 1997b: 13).
Um die Konturen des zeitgenössischen Eigentumsrechts deutlicher hervor
treten lassen zu können, möchte ich die Skizze vormoderner
Eigentumsbeziehungen mit einem kurzen Rekurs auf die Urgesellschaften
beginnen.
Bei der Auseinandersetzung mit Gesellschaften, deren Existenz noch
in die Zeit vor der Antike datiert, ist es weithin akzeptiert, dass
zeitgenössische ethnolo-gische Studien zur Analyse ihrer Rechtsformen
herangezogen werden, da es schrift-liche Zeugnisse nicht gibt und
schriftliche Überlieferungen aus der Antike oder archäologische Funde
nicht ausreichen (Wesel 1985: 15). Es handelt sich hierbei um die
„komparative Methode", die davon ausgeht, dass Gesellschaften
der Früh-geschichte gewisse Ähnlichkeiten haben mit
Stammesgesellschaften, die in unse-rer Zeit von Ethnologen beschrieben
worden sind. Gerade anhand von vor-staatlichen Gesellschaften oder
eben zeitgenössischen Stammesgesellschaften lässt sich darlegen, wie
und worin die vormodernen Eigentumsverhältnisse sich von denen der
Industriegesellschaften unterscheiden.
In einem Aufsatz über die Entwicklung des Eigentums in frühen
Gesellschaf-ten (Jägergesellschaften, segmentäre1 und kephale
Gesellschaften) stellt Wesel gleich in den ersten Sätzen fest, dass
sowohl Form als auch Funktion ebenso wie die Begrifflichkeit von
Eigentum in den frühen Gesellschaften grundsätzlich unter-schieden
sind von der modernen Gesellschaft und dass daher das Problem bereits
bei der Wahl der richtigen Sprache liegen würde, mit der diese uns
fremden Ver-hältnisse beschrieben werden sollen (vgl. Wesel 1982).
Schon 1917 habe Wilhelm Wundt vorgeschlagen, die einfachen Gegenstände
der persönlichen Ausrüstung
_______________
1 Segmentäre Gesellschaften sind „akephale (d.h. politisch nicht
durch eine Zentralinstanz organisierte) Gesellschaft, deren politische
Organisation durch politisch gleichrangige und gleichartig
unterteilte mehr- oder vielstufige Gruppen vermittelt ist" (Sigrist
1979: 30).
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wie Kleider, Waffen, Geräte, als „Habe" zu bezeichnen. Diese würden in
frühen Gesellschaften so selbstverständlich zur Person gehören, dass
sie in der Vorstel-lung dieser Menschen ebenso wenig als Eigentum
angesehen werden könnten wie der eigene Körper (Wundt 1917: 67, aus:
Wesel 1982). Bereits an dieser Aussage wird deutlich, dass dem
modernen Eigentumsbegriff offensichtlich eine Voraus-setzung zukommt,
die für frühere Gesellschaften nicht oder nur eingeschränkt gilt: Die
Dinge müssen als getrennt, trennbar oder verkehrsfähig von den Men-
schen wahrgenommen werden, was nicht damit verwechselt werden darf, ob
sie auch physisch „getrennt" sind oder nicht. Das persönliche Hab und
Gut eines Jägers der Urgesellschaft existiert ja sehr wohl ihm
äußerlich, es ist ihm nicht angewachsen, wie etwa seine Ohren oder
andere Körperteile, und dennoch scheint er es so ähnlich zu
betrachten, als sei es Teil seines Körpers. Es scheint kein - oder
vorsichtiger: ein anderes von uns schwer nachzuempfindendes -
„Rabenbewusst-sein" zu geben, ein Bewusstsein von absoluter,
ausschließlicher Verfügungsgewalt, wie es das moderne Eigentum
kennzeichnet, kann wahrscheinlich ausgeschlossen werden.
Marx formulierte für die vorkapitalistischen Gesellschaften, dass
der Mensch sich dort eigentlich nicht zu seinen Produktionsbedingungen
verhält (ich „ver-halte mich zu" setzt die Trennung von Subjekt und
Objekt voraus), sondern der Mensch ist doppelt da, sowohl subjektiv
als er selbst wie objektiv in diesen natür-lichen anorganischen
Bedingungen seiner Existenz" (Marx 1857/58, 1953: 391). Das heißt
nicht, dass es keine Vermittlungsweise geben würde zwischen dem
frühzeitlichen Menschen und der Art und Weise, wie er an
Gebrauchsgegenstän-de gelangt. Der Zugang zu Boden beispielsweise ist
vermittelt durch die Mitglied-schaft in einem Clan, einer Lineage oder
welcher sozialen Einheit auch immer und bezüglich der
Gebrauchsgegenstände ist gerade bei Jägergesellschaften die von Marcel
Mauss analysierte „Reziprozität" von vormodernen Austauschverhält-
nissen (Mauss 1990) besonders ausgeprägt. Das heißt, bewegliches Gut
ist zwar in der Nutzung Einzelner, diese Zuordnung aber ist mit
Verpflichtungen belegt, so dass - wenn überhaupt - von
(individuellem) Eigentum, so von einem absoluten Eigentum nicht die
Rede sein kann. Charakteristisch für die moderne Form des Eigentums,
des Privateigentums, ist ja, dass der Privateigentümer weitgehend da-
mit machen darf, was ihm beliebt.2 Bei Gesellschaften, deren
Tauschformen - also deren Formen der „Eigentumsübertragungen" - auf
Reziprozität beruhen, kann von einer solchen Verkehrsfreiheit, die
die Freiheit des Eigentums voraus-
_______________
2 Die Bestimmung im bundesdeutschen Grundgesetz „Eigentum
verpflichtet" schränkt die Verfügung des Eigentümers in der Regel
nicht ein. Sie verpflichtet den Eigentümer nicht auf eine bestimmte
Verwendungsweise seines Gutes, sondern bezieht sich auf
Ausnahmetatbestände. Auf diesen Punkt wird später noch eingegangen.
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setzt, nicht die Rede sein. Hier existieren vielmehr immanente
Bindungen des Eigentums (vgl. Wesel 1982), wenn beispielsweise eine
Gabe angeboten wird und sie gar nicht zurückgewiesen werden darf
und/oder mitunter auch wieder erwidert werden muss. Die reziproken
Tauschbeziehungen sind nicht mit dem modernen Äquivalententausch zu
vergleichen und unterliegen einer völlig anderen Rationa-lität, die in
sozialen, geistigen (religiösen) Bindungen ihre Ursache haben: „Rezi-
prozität erfordert die Angemessenheit der Gegengabe, nicht aber eine
mathema-tische Gleichwertigkeit" (Polanyi 1979: 159, Herv. i.O.).
Die amerikanische Historikerin Stephanie Coontz benutzt in ihren
Untersu-chungen sozialer Beziehungen bei indianischen Gesellschaften
den Begriff des Eigentums ebenfalls eher distanziert und verweist auf
den engen Zusammenhang von Verfügungsrecht und Bedarf:
„Anders als die europäischen Gesellschaften waren die indianischen
nicht um das Privat-eigentum an Grund und Boden oder an Ressourcen
organisiert. Zwar verfügten viele Gruppen, Individuen oder Familien
über bestimmte Ressourcen oder Territorien, doch ging diese
Verfügungsgewalt nicht notwendig mit Exklusivrechten einher. So
bestand zwar eine Verpflichtung, `Eigentümer' um Erlaubnis für die
Nutzung ihrer Ressourcen zu bit-ten, doch war es gänzlich
unvorstellbar, daß Nutzungsrechte, die der Bedürfnisbefriedigung
dienten, verweigert wurden" (Coontz 1994: 53, Herv. d. Verf.).
Häufig wird in der Rechtsanthropologie betont, wie vielfältig
diversifiziert die Eigentumsrechte in Urgesellschaften allgemein - das
heißt auch in sesshaften Gesellschaften - seien und dass sie
begrifflich mit unseren Worten eigentlich nicht zu fassen wären. Wesel
gibt dafür ein instruktives Beispiel:
„Eine sehr genaue Schilderung gibt es für Tikopia in Polynesien (Firth
1936, 1957: 373-407). Dort lebten etwa 1300 Menschen zur Hauptsache
von Kokosnüssen und Brotfrüchten, Yams und Taro, in vier Klans mit je
einem Häuptling und mehreren patrilineages,3 die paito, Haus genannt
werden. Auch bei ihnen findet sich Verwandtschaftseigentum am Land. Es
gehört sowohl dem Klan, seinem Häuptling, einem paito und einem
einzelnen Angehörigen dieses paito. Alles ist richtig, mit unserer
Terminologie schwer zu fassen. Es kommt immer darauf an, in welchem
Zusammenhang man es sieht. Das Eigentum des Häuptlings am Klan-Land
ist nicht sehr stark, in seiner Intensität abhängig von der allge-
meinen Situation. Jedenfalls kann er in Notzeiten nicht verhindern,
daß Angehörige sei-nes Klans gegen seinen Willen auf Feldern pflanzen,
die er sich selbst oder für andere reservieren wollte. Er hat einen
Anspruch auf kleine Gaben aus der Ernte. Innerhalb des paito sind
Gärten und Felder weitgehend individuell aufgeteilt. Dabei ist die
Zuordnung von Gärten fester, denn die Bäume bringen sichere Erträge
ohne größeren Arbeitsaufwand.
_______________
3 Eine Lineage ist eine soziale Einheit, deren Angehörige alle von
einem gemeinsamen Ahnen abstammen und meist an einem Ort wohnen,
patrilinear bedeutet, dass die Abstammung durch die väterliche Linie
bestimmt wird und mitunter alle Kinder den Namen des Vaters tragen
oder zu seinem Clan gehören. Oft werden auch materielle Güter und
soziale Privilegien über die männliche Linie weitervererbt.
136"
und
"Anders die Felder. Der Anbau von Yams und Taro ist mit viel Arbeit
verbunden, weil das Unterholz sehr stark ist. Die Zuordnung ist nicht
so fest. Auf ihnen kann auch ein ande-rer pflanzen, sogar ohne vorher
zu fragen, wenn der eigentlich Berechtigte noch nicht begonnen hat.
Man revanchiert sich mit einem Korb Taro. Es gibt auch die
Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, indem man sich das Land vorher
mit einem Zeichen reserviert. Zu oft kann man aber weder das eine noch
das andere machen, gute fremde Felder bebau-en oder gute eigene Felder
sich auf diese Weise vorbehalten. Auch ein Häuptling nicht. Sonst
setzt man sich der allgemeinen Verachtung aus.
Verwandtschaftseigentum ist eben nicht exklusiv, sondern vielfältig
in kollektiven Bindungen verschränkt" (Wesel 1982: 24 ff., Herv. d.
Verf.).4
Frühe Gesellschaften können nicht über einen Kamm geschert werden,5
allein schon zwischen nomadisierenden und sesshaften Gesellschaften
existieren grund-sätzliche Unterschiede, beispielsweise ist die
Verwandschaftsstruktur bei Jäger-gesellschaften nicht so fest und
unterscheidet sich grundsätzlich von sesshaften Gesellschaften, in
welchen eindeutige patrilineare oder matrilineare Erbfolgen die
Zusammensetzung der Gruppe bestimmen, während Jägergesellschaften nach
beiden Seiten offen sind. Selbst innerhalb dieser beiden Kategorien
gibt es sehr unterschiedliche Formen der Vergesellschaftungsweisen.
Eine der immer wieder kehrenden Charakteristika des vormodernen
individuellen Eigentums ist jedoch die schon oben erwähnte
Verquickung von Bedürfnis und Verfügung. Bezüglich der Inuits
schreibt Wesel:
„Eigentum ist begrenzt durch die Notwendigkeit des Gebrauchs. Wer eine
Sache nicht braucht, muß der Bitte eines anderen entsprechen, sie ihm
zu leihen. Damit verliert er nach der Vorstellung der Eskimo auch
schon einiges von seinem Eigentum. Denn wenn der andere die Sache
beschädigt oder verliert, gibt es keinen Anspruch auf Ersatz" (Wesel
1985: 123).
Brachliegende Äcker oder die Vernichtung von Nahrungsmitteln, welche
den Zweck hat, Preise zu halten, oder leer stehende Häuser mit dem
Zweck der Spe-kulation - selbstverständliche Phänomene der sogenannten
zivilisierten, moder-
_______________
4 „Berechtigungen innerhalb des Verwandtschaftseigentums sind nie
absolut und ewig wie europäische subjektive Rechte. Daraus ergeben
sich schwerwiegende Differenzen mit europäischen Siedlern, denen die
Indianer im 18. Jahrhundert Teile des Landes in Verträgen überlassen
hatten. Sie meinten: vorläufig. Das Land, das der Schöpfer ihren
Ahnen überlassen hatte, mußte ihren Kindern erhalten bleiben und
konnte gar nicht endgültig weggegeben werden, schrieb Häuptling
Cornplanter 1790 in einem Brief an Präsident Washington" (Snyderman
1951: 18, nach Wesel 1983: 24).
5 Das wusste auch schon Marx, so schrieb er in einem Brief an Vera
Sassulitsch: „Die Geschichte des Verfalls der Urgemeinschaften (man
würde einen Fehler begehen, wenn man sie alle über einen Leisten
schlagen wollte; ebenso wie in den geologischen Forma-tionen gibt es
auch in den historischen Formationen eine ganze Reihe von primären,
sekundären, tertiären etc. Typen) ist noch zu schreiben" (Marx 1881,
1973: 386).
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nen Welt - wären in dieser gebrauchswertorientierten
Eigentumskonzeption un-denkbar."
Das ist ein wichtiger Punkt, implizit festzustellen, dass wir momentan
in der Umgebung einer mehrwertorientierten Eigentumskonzeption leben.
"Die bei frühen Gesellschaften zu beobachtende individuelle
Zuordnung von Land und die kollektive Bearbeitung und vor allem
Nutzung dieses Landes führt natürlich zu einem Widerspruch, wenn man
dieses individuelle Eigentum „Privat-eigentum" nennt, wie das manche
Autoren tun, wobei dann dadurch mitunter belegt werden soll, dass es
Eigentum schon immer gegeben habe und zur Natur des Menschen gehöre
(zur Kritik dieser Sichtweise vgl. auch Wesel 1982; Künzli 1986: 17).
Auf eine solche Begriffsverwässerung oder -verwirrung stößt man in der
Literatur über vormoderne Eigentumsbeziehungen häufiger. Auch von der
aristo-telischen Konzeption des Eigentums hat man „etwas verwirrend
von 'gemein-schaftlichem Privateigentum' (so Bürgin 1993: 35)"
gesprochen (siehe nächster Abschnitt). Karl Polanyi rät vor diesem
Hintergrund auf den Begriff Eigentum ganz zu verzichten.6
6.2 Eigentum und Eigentumsverständnis in der Antike
Bei der griechischen und römischen Antike können wir auf schriftliche
Überlie-ferungen zurückgreifen, sowohl zu tatsächlichen Verhältnissen,
als auch zu ihrer kategorialen Reflexion vor allem bei Aristoteles und
Platon. Allein - die Proble-matik ist geblieben: die altgriechischen
Begriffe „was einem ist" oder das „Eigene" oder „was man erworben hat"
(Maissen 1998: 70) werden in den modernen Ãœber-setzungen in der Regel
mit „Privateigentum", „Eigentum" oder „Besitz" übersetzt. Allerdings
würde auch eine wortgetreuere Übersetzung, so sie denn überhaupt
möglich wäre, nicht wirklich weiterhelfen, denn die Wendung „was einem
ist" würde ein moderner Leser sehr wahrscheinlich dennoch angesichts
des zeitgenös-sischen Privateigentums mit den Merkmalen der
Ausschließlichkeit und Absolutheit versehen. In diesem Kontext steht
auch das vorkapitalistische Eigentum: in seiner Abstraktheit ist es
kein Gegenstand der antiken Reflexion: „Auch im attischen Recht findet
sich, soweit es bekannt ist, keine klare juristische Definition von
`Besitz' oder `Eigentum'." (Maissen 1998: 70, Herv. i.O.). Aristoteles
oder Platon fragen nicht „was ist Eigentum?", sondern sie erörtern,
welche Art der Nutzungs-und Zuordnungsmodalitäten in einer Polis die
beste Gesellschaftsordnung gene-
_______________
6 „Ein weiterer unter primitiven Verhältnissen nicht anwendbarer
Begriff ist der des Ei-gentums als Verfügungsrecht über bestimmte
Objekte. Infolgedessen ist eine klare Bestandsaufnahme von Besitz
praktisch unmöglich. Wir finden hier verschiedenartige Rechte
verschiedener Personen hinsichtlich desselben Gegenstands. Durch
diese Zer-teilung wird die Ganzheit des Objekts im Sinne von
Eigentum zerstört" (Polanyi 1979: 161).
138"
Die Ideen und das Geld, welche man aus der Energie (siehe oben) holt
und nun in die nationale Landschaft schuettet -- ob Neil Young nun
nicht fuer Coke oder Pepsi, ob Chicks on Speed nun fuer H&M spielen --
und dort hinein-verausgabt, sie sind offenbar nicht fuer den eigenen
Bedarf gemacht. Dennoch suggerieren die Share- und Mitmachprojekte
das. "This note's for you" (Neil Young) ist schoen und ein Geschenk,
aber sein auf Oekomotor umgestellter schwerer groszer Autoschlitten
rettet nicht die Zahnbuersten-Industrie, die geile patentierte Schall-
und UV-Strahl-technologie einsetzt. Stehen die Kauefer nicht sogar
nachts vor den Maerkten fuer World of Warcraft in der Schlange an und
spielen eine Welt mit veschiedenen Voelkern und Klassen?
Ali Emas/Matze Schmidt
Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges
Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches
Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006
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(Please scroll down for en vers.)
(((+)))
O
/|\
/\ radi0.tv
Wieder "Wohnzimmerkonzerts"
mit
Miss le Bomb (Berlin)
Superstolk (Offenbach)
Didier Dupuis (Berlin)
und
38317 (Berlin)
am Sa., 24.01.2009 um 21 h
in der Manteuffelstr. 70 4. Etage
10999 Berlin-Kreuzberg (Naehe Paul-Lincke-Ufer)
U 8 Kottbusser Tor / U 1 Goerlitzer Bhf / M 29 Goerlitzer Bhf
Der EINTRITT kostet Dich eine Spende oder ist frei. Billige Getraenke
der Du bringst sie mit.
Die dunkelste Jahreszeit ist vorbei, aber die Tageslichtlampe rennt. Wir
haben kaputte DSLs, gebrochene Skifahrerbeine (fuer die, die sich das
leisten koennen) und kalte Tage am Beginn der sichtbar gewordenen Krise,
aber dennoch wieder echte lebende Konzerte im Wohnzimmer. Wir freuen uns
auf das Radioshow Reading unloaded "A satirical journey through the
daily routine" or "The chains we like so much" or "Beat me hardly I love
it" mit Didier Dupuis, eine experimentelle Akkordeon Bonanza mit Miss le
Bomb (http://www.misslebomb.net) und den ueberkomplexen Beat von
Superstolk nach 6 Stunden Autofahrt (www.myspace.com/superstolk). Die
Vorvorgruppe ist wieder 38317 (www.38317.tk).
Eingeladen ist jede/r, der ein wenig Magnitisdat/MP3isdat verspuert.
Wieder, wieder und wieder! :-), :-) & :-)
Dank an XPECT MEDIA und top e.V.
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3.
verteidigt das Portal der Fantasie
Einen Text zu veraktualisieren faellt nicht schwer, neuere
Entwicklungen und Sichtweisen setzen 'sich' auch neu in einem alten
Schriftzusammenhang -- zumal wenn es ein geklauter, kommentierter
ist. Zum Beispiel Migration und Datenmigration, sind nicht dasselbe
und ein Anschluss an Datennetze in Singapur ist ein anderer als in
Mecklenburg-Vorpommern. Die Osterweiterung der EU, das Kosovo, die
genetische Ueberwachung von 'Auslaendern' aus dem bald einverleibten
Ausland, der Halbkolonie, die migrierenden Daten der Torrent-Server,
die mitgebrachten Archive am neuen, besseren Standort; die
assoziative Liste wird lang, wenn es um die 'Kulturen' geht.
Siegfried Zielinski brachte das Flusser-Archiv von Koeln mit nach
Berlin -- war es nicht so? -- und das Vergnuegen und die Kunst, und
die Oekonomie der Freundschaft von der er 2002 schrieb, sind
ploetzlich ganz andere als seine schleichende Kritik an der Macht,
der er selbst unterliegt.
Mit dem untenstehenden kompletten Text einer Datumseintragung aus
der Arbeit _3000/futuristische Phantasmen und aktuelle Fantasien
der Technokultur_ (http://www.n0name.de/3000) von 2003 wird dieser
Schub grob deutlich, von der Kritik der Macht vom Chefsessel aus
zur Macht in der Hauptstadt.
Matze Schmidt
PS: Die aneignende nicht-verschwenderische, also antiauktoriale
Geste (Aneignen setzt d. Autor voraus, aber der verschwendet nicht
mehr heroisch, ist 'nur' noch Produzent), seinen Text ins Netz
gestellt zu haben, fand der Originalautor damals uebrigens gar nicht
gut.
http://www.n0name.de/3000/mo2605.html
Mo., 26. Mai 3000
Die Institution der Medien-Archeologie graebt fossile
Ueberraschungseier aus ur-utopischen Territorien aus, und sieht
infantil dort Portale, wo es sein Refugium als modernen Mythos
verortet.
"CYBERTOP verteidigt das Portal der Fantasie. Cybertop ist die
mutigste Cybermaus im Internet. Gemeinsam mit seinen Cyberfreunden
verteidigt er DAS PORTAL DER FANTASIE gegen die boesen Cattiviren.
[...]" Werbe- und Anleitungsprospekt Ferrero Kinder Ueberraschung
(Ueberraschungs-Ei), Maerz 2003.
#Portale sind die Metapher fuer 'oeffentlich rechtliche
Internetseiten' mit Sammelinformation und allgemeiner
Zugangsberechtigung fuer Nutzer, Ports, sind Dateninputzugaenge der
PCs ---#
#Zielinski's These: "offene Laboratorien" (Zielinski S. 321) /
»Differenz-Refugium« Kunst, das "souveraene Gebiet der Poesie"
(294) ... als Zuflucht.#
Siegfried Zielinski (Z) 'verteidigt' in seinen Schlussthesen (-> siehe
unten auf dieser Webpage) der _Archaeologie der Medien_ den
kuenstlerischen Standpunkt, die kuenstlerische Haltung, die
kuenstlerische Praxis - ein Amalgam aus Diskurs, Weltanschauung und
Methode, das eine bestimmte gesellschaftliche Ausnahmestellung
kodieren soll.
Wie verteidigt er kuenstlerische Praxis, und vor was verteidigt er
sie? Er spricht von "magischer Phantasie" (294) und einer magischen,
"alchemistischen" (324) Haltung Technik gegenueber (292). Magie und
Mythos, so die erste Vermutung, wird als Strategie der
Komplexitaetsreduktion der "Neuen Unuebersichtlichkeit" (Habermas
1985) entgegengestellt. Aber was ist unuebersichtlich, was soll durch
Strategie 'bewaeltigt' werden und was hat Kino damit zu tun? Magie der
Animation.
~ Seine mehrmalige Bezugnahme zum Kino, der "Phantasiemaschine", wie
er sie nennt, ist unuebersehbar. Er verwendet Kino, das
Konvergenzmedium des 20. Jahrhunderts, das Bild, Ton und Theater
zu einer Gesamtdynamik verbindet, als Referenz fuer eine seit
den 1980er-90er Jahren anstehende Uebersteigung der
Moeglichkeitsbedingungen der Perzeptionstechniken; Kino wird mit
digitalen Medien zu "_expanded cinema_", an dessen Maszstab sogar
die Immersions-Qualitaeten des World Wide Web gemessen werden - eine
nahezu reduktionistisch visualistische analytische Position, die er
spaeter zugunsten auszeninstitutionalisierter Vernetzungsmodelle
abschwaecht bzw. darin ein weiteres kritisches kuenstlerisches
Potenzial erkennt - denn Virtumedien gelten ihm als Laboratorien.
(314) Diese Sandkastenlogik (sandbox, testbed) wird spaeter zum
zentralen Moment.
Fuer seine Dialektik einer Oekonomie der Praxis der technischen Medien
von Konkurrenz und Kooperation, stellt Z die Entwicklung dieser
industriellen (alten) und post-industriellen (neuen) Medien und die in
die genetische Linie der jeweils avanciertesten bildegebenden
Verfahren (Kino, TV, Internet), und nicht, wie das Kittler tut, in die
genetische Linie der textgebenden Verfahren (Aufschreibesysteme):
"Einer dem Paradigma der Produktivitaet verpflichteten Oekonomie der
Zurichtung, die zunaechst im Projekt des industriellen Kinos und
Fernsehens und vorlaeufig im post-industriellen Phaenomen des
_Internets_ muendete, steht eine Oekonomie der Freundschaft
gegenueber. Die erste dient der Effektivierung von Systemen, ihrem
Schutz oder auch dem Angriff gegen andere konkurrierende Systeme. Die
zweite verhaelt sich gegenueber der ersten subversiv und ist
luxurioes. Sie bedarf keiner Legitimation, wie das Vergnuegen und die
Kunst keine solche benoetigen. Sie entfaltet sich, oder es gibt
sie nicht. Sie existiert in und neben der hegemonialen Oekonomie."
(312) Damit hat er die "Oekonomie der Freundschaft" als Das Andere,
oder Das Auszen einer allumfassenden kapitalistischen Oekonomie
definiert. Zu fragen waere, was er mit einer dem "Paradigma der
Produktivitaet verpflichteten Oekonomie" meint und was seine These
der a-produktiven, luxurioesen "Oekonomie der Freundschaft" fuer die
Medien und strategisch fuer die Szene der Medienkunstproduzenten
bedeutet.
Habermas diagnostiziert 1984 katastrophisch eine allgemeine Abkehr
utopisch-historischen Denkens, die Verbindung aus
Geschichtsbewusztsein und utopischer Perspektive sei in der Krise. Die
globalgesellschaftliche Unuebersichtlichkeit entstamme einer
ueberkomplexen Entwicklung sozialer Problemlagen, denen zum
historischen Zeitpunkt blosze Reaktion folge, nicht aber
zukunftsgewandte Reflexion und geschichtlich geschulte Vorstellung.
(Habermas S. 143)
Wenn Z dem "Kulturproduzenten" einen magischen Bezug zu technischen
Medien nahelegt, dann ruft er damit ein Klischees auf, die die
"Van-Gogh-Rolle" und Ausnahmestellung des Kuenstlers in der
buergerlichen Gesellschaft nur zu genau bestimmen: den Schamanen,
den Irren, den Leidenden, den Zauberer. Der Kuenstler, die solitaere
Figur, ergreift die Initiative in Medienwelten, deren "untergruendige
Energiestraenge" (Zielinski 294) nur von diesem schamanistisch
leidenden irren Zauberer, der als hybride Figur auch Techniker ist,
er-gruendet werden koennen, um sie fuer die "Umgestaltung der
Wirklichkeit" (295) nutzbar zu machen. Im Rueckgriff auf Cassirer's
Technikphilosophie (295) sieht Z die Magie der Kunst als Moeglichkeit
der Heterogenisierung von experimentellen, zunaechst zweckfreien
Produktionsbedingungen, ihren Zustaenden, kurz den
Produktionsverhaeltnissen. Der *Bedarf* strategischer Auslotung von
Heterogenisierung setzt *bestehende Verhaeltnisse* voraus, *die
ueberschritten werden sollen*: homogene Zusammenhaenge. Z geht
offenbar von homogenisierten Produktionsverhaeltnissen aus, welches
sich zum "Paradigma der Produktivitaet verpflichteten Oekonomie der
Zurichtung" der Rentabilitaet verdichten laesst, und dem
kuenstlerische Praxis etwas entgegenzusetzen habe. (vgl. S. 312 und
326)
Sein Favorit bei der Entwicklung kuenstlerischer Programme, als
Alternative zur von homogenisierender Technopolitik (298)
hergestellten Rentabilitaet, ist die Differenz, die sich in
programmierten Fehlermeldungen und "satirische[n] Verschiebungen"
(299) ablesen lasse. Diese "Stoerung des Systems" bei seiner
gleichzeitigen Erhaltung ist ein Motiv des klassischen Techno.
Stoergerausche werden im Training veraenderter Hoergewohnheiten zu
aesthetisierbaren Artefakten bis sie sich innerhalb eines neuen
Genre-Standards als "Sound" etabliert haben.
Die Funktion des programmierten Fehlers besteht darin, Korrekturen
als Fehler auszugeben, bzw. umgekehrt, die Fehler, die sich gegen eine
linare Nutzung des Mediums stellen, werden zur Korrektur der
bestehenden wissenschaftlichen und vorwissenschaftlichen Paradigmas
der Kenntnis von Technik als der einer funktionsgebundenen,
instrumentalen Technik. Dysfunktion bringt Technik als Funktion
ins Bewusztsein, was dann fuer "Innovationen" sorgt. (296)
Innovation liegt letztlich wieder in der Linie mit dem
»Industriell-Kuenstlerischen Komplex«: "Kunst faengt da an,
[...] wo die Industrie aufhoert. [...] Personalunion [...] Kuenstler
und Software-Erneuerer [...]". (Juergen Claus. "Nach dem Kino:
Karslruhe: 'Future Cinema' im ZKM". in: Kunstzeitung Januar 2003)
> Do., 29. Mai 3000 http://www.n0name.de/3000/do2905.html
Zusaetzlich geografiert Z die alternative oekonomische Praxis und
plaediert dafuer, Stellen in szenischen Peripherien an die Diskurse
anzuschlieszen (-> Kasten S. 299 und 302), die er im Osten geografisch
verortet. Dort liegt nach Z ein dezentalistisches Potential zur
Entwicklung zentrumkritischer Kunstproduktion.
aus: Matze Schmidt. _3000/futuristische Phantasmen und aktuelle
Fantasien der Technokultur 3.2_. Kassel/Berlin: n0name, 2003.
Weiter im n0name newsletter #132
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