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03. 06. 2005 -- 11:49
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atelierspielviertel bahnhofsvorplatz
http://www.akh.de/npf/site/Content?idContent=2613
siehe abschnitt "II. unzulässig:"
1. Jede Werbung, die nach Form, Inhalt und Häufigkeit ein reklamehaftes
" Sich-Herausstellen" gegenüber Berufskollegen enthält.
dazu zählen meiner auffassung nach auch die eröffnung von
"projekt-cafes", regelmäßige "salonabende" im kunstverein usw.