Received 17. 04. 2005 -- 17:20 from
frommal wieder der postleb und seine stabsstelle
mal wieder unser marketingguerrillero postleb - diesmal nicht in der
version "ach wie wunderlich lebt's sich am main" sondern ganz nüchtern
rassistisch. der pole an sich säuft eben erstens gern und ist zweitens auch
noch etwas dümmlich. allerdings birgt diese meldung durchaus interessante
fragen: alkoholverzehr ist "an" den treppenabgängen verboten. wie definiert
sich in diesem falle an? was ist mit auf? und vor, hinter, um, über, unter,
etc.? viel viele cm hat an?
>Ein Landwein mit Folgen
>
>Frankfurt am Main (pia) An diese "Weinprobe" wird ein 49 Jahre alter Pole
>noch lange denken. Nachdem er am gestrigen Nachmittag an der Frankfurter
>Hauptwache kräftig einen über den Durst getrunken hatte und mit Umstehenden
>in Streit geriet, wurde er von einem Mitarbeiter der Task-Force des
>Ordnungsamtes und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt kontrolliert, da
>Alkoholverzehr an den Treppenabgängen zu den B-Ebenen untersagt ist. Bei der
>Überprüfung der Personalien wurde aber festgestellt, dass der Mann noch eine
>Reststrafe von knapp einem Jahr wegen Raubes abzusitzen hat. Er wurde
>deshalb direkt ins Frankfurter Polizeipräsidium gebracht, nicht nur zur
>Ausnüchterung.